Landkreis Rosenheim/
Berchtesgadener Land – Für einen Wolf, der Ende Juli durch das Berchtesgadener Land gestreift ist, könnte es ungemütlich werden. Jäger dürfen ihn erschießen. Zumindest, wenn er seine Pfoten in einen verbotenen Bereich setzt. Das hat das Landratsamt Berchtesgadener Land Mitte August beschlossen. Was bislang nicht groß öffentlich kommuniziert wurde, ist jetzt Gewissheit.
Die Entscheidung, dass der Wolf gejagt werden darf, ist final am 18. August gefallen, teilt eine Sprecherin des Landratsamts Berchtesgadener Land auf OVB-Anfrage mit. Möglich machen das die Änderungen im Bundesjagdgesetz von April 2026: Danach soll die Bejagung von Wölfen in ausgewiesenen Weidegebieten möglich sein – und dem Schutz der dort stattfindenden Weidetierhaltung vor Wolfsübergriffen dienen. Heißt: Es dürfen bestimmte Bereiche festgelegt werden, in denen der Wolf gejagt werden darf.
Und genau solche Gebiete hat das Landratsamt per Bescheid bestimmt. „Diese befinden sich alle südlich der Autobahn A8 und außerhalb des Nationalparks“, erklärt die Sprecherin. Die jetzt mögliche Jagd beschränke sich auf ein Exemplar und sei bis Ende Oktober befristet.
Blick auf
Spezialzäune
Die Ausweisung der Gebiete für den Abschuss sei zulässig, „wenn ernste Schäden in der Weidetierhaltung vermieden werden und in dem Weidegebiet wolfsabweisende Zäune nicht in zumutbarer Weise errichtet werden können.“ Wenn das vorliegt, darf in diesen Gebieten geschossen werden – auch ohne, dass der Wolf ein Beutetier gerissen hat oder es einen bloßen Beweis für seine Anwesenheit gibt. Die Abschusserlaubnis sei präventiv, fügt die Sprecherin hinzu.
Dass es im Berchtesgadener Land überhaupt einen Wolf zu jagen gibt, ist nämlich gar nicht so sicher. Die Spurenlage – äußerst dünn. „Bislang ist in dem ausgewiesenen Gebiet kein Nutztierriss bekannt“, sagt die Landratsamts-Sprecherin.
Einzig am 29. Juli erwischte eine Wildtierkamera einen Wolf, irgendwo im Talkessel. Wo genau, das wollte das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), das alle Hinweise auswertet, nicht verraten.
Ob das Tier überhaupt noch da oder nicht längst über alle Berge ist – ungewiss. Sagt auch einer, der es wissen muss: Hans Berger, Vorsitzender der Kreisgruppe Berchtesgadener Land des Landesjagdverbands Bayern. „Kann man nicht sicher sagen, dass der noch da ist“, betont er. Ein „Durchzügler“ könnte er genauso sein, einer, der weg von seinem Rudel musste und jetzt ein neues Territorium sucht. Von Sichtungen hat er nichts gehört.
Risse habe es zwar immer wieder mal gegeben, ob das ein Wolf war, ließ sich aber nicht klären. So zuletzt auch Anfang August, weiß Max Neudecker, Stellvertreter von Hans Berger und ebenfalls Jäger. Eine DNA-Probe wurde an dem toten Reh genommen, das Ergebnis stehe aus. Der Nachweis für den Wolf – eher unwahrscheinlich. „Vom Rissbild her sah es nicht danach aus“, sagt Neudecker.
Worin sich beide Jäger sicher sind: Sie schlagen sich jetzt nicht die Nächte um die Ohren, um nach dem Wolf Ausschau zu halten. „Kein Mensch hat Interesse an der Wolfsjagd“, sagt Hans Berger. Dennoch gehe es den Jägern darum, den Landwirten beizustehen, wenn es um den Schutz der Weidetiere geht. „Die Jägerschaft geht jetzt aber nicht speziell auf Wolfsjagd, nur weil es diesen Bescheid gibt“, sagt Max Neudecker. Weniger entspannt geht man bei den Berchtesgadener Kreisgruppen vom Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) mit dem Bescheid um. „Einem sich völlig unauffällig verhaltenden Wildtier allein aufgrund seiner Anwesenheit faktisch das Existenzrecht abzusprechen“, stoße auf Unverständnis, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch wenn die Verbände die neue Rechtslage anerkennen, dürfe ein Wolfsabschuss kein Automatismus sein.
Dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs innerhalb eines sehr großen Gebiets eine nachhaltige Lösung für die Weidetierhaltung darstellt, bezweifeln BN und LBV. Sie fordern: mehr Transparenz beim Landratsamt über die Grundlagen der Entscheidung, konkrete Prognosen der erwartenden Schäden oder auch die Prüfung milderer Maßnahmen – ein „faktenbasiertes Wolfsmanagement, das Weidetierhaltung und Artenschutz gleichermaßen ernst nimmt“.
Das Berchtesgadener Landratsamt ist allerdings nicht allein mit der Abschussgenehmigung. Auch in Rosenheim wird über die Ausweisung von Weidegebieten, in denen der Wolf gejagt werden darf, nachgedacht. „Die Prüfung im Landratsamt Rosenheim ist bereits so weit fortgeschritten, dass grundsätzlich infrage kommende Bereiche im Landkreis identifiziert wurden“, teilt eine Sprecherin mit. Wo diese genau liegen, will das Landratsamt noch nicht verraten. Die konkrete Ausgestaltung des möglichen Erlasses stehe noch nicht fest.
Womöglich muss damit auch ein „alter Bekannter“ um sein Leben fürchten – der „Chiemgauer Wolf“. Seit mehreren Jahren hält sich das Tier mit dem Namen „GW4028m“ rund um die Kampenwand und das Hochriesgebiet auf.
Ohne mit vielen Rissen auf sich aufmerksam zu machen. Helfen könnte ihm das am Ende nicht.