Polizei warnt vor gefährlichen Fake-Taxis

von Redaktion

Zwischenfall bei der Heimfahrt vom Rosenheimer Herbstfest – Illegaler Fahrer wird handgreiflich

Rosenheim – Während der Wiesnzeit in Rosenheim ein Taxi zu bekommen, grenzt an ein Wunder. Das musste auch eine junge Frau aus Prutting erfahren. Weil sie am Herbstfestgelände kein Glück hatte, ging sie mit einer Freundin zum Bahnhof. „Nach einer gefühlten Ewigkeit hielt ein Auto neben uns“, erinnert sie sich.

Ein BMW sei es gewesen, im typisch elfenbeinfarbenen Ton. Der Fahrer habe das Fenster geöffnet und die beiden Frauen gefragt, ob sie ein Taxi brauchen. Im ersten Moment habe sich die Frau aus Prutting nichts dabei gedacht. „Wir waren einfach erleichtert, dass wir endlich nach Hause kommen“, sagt sie. Später wird sie feststellen, dass die Taxi-Anzeige auf dem Dach gefehlt hat. Auch der Ausweis, den der Fahrer den beiden zeigte, sah merkwürdig aus. „Wie selbst gebastelt“, sagt die Pruttingerin.

Taxameter
ohne Preisanzeige

Während der Fahrt sei ihr aufgefallen, dass auch der Taxameter nicht richtig funktioniert hat. „Es wurde zwar die Kilometerzahl angezeigt, aber nicht der Gesamtpreis“, sagt sie. Auch ein Grundpreis, der in der Regel gleich beim Einschalten des Taxameters zu Beginn einer Fahrt auf dem Display erscheint, habe gefehlt.

„Wir hatten ein mulmiges Gefühl, aber es hat alles funktioniert“, sagt die Frau. Der Fahrer habe sie nach Prutting gefahren und am gewünschten Halt aussteigen lassen. Anschließend sei er weitergefahren. Auch der Fahrpreis sei der Frau nicht teurer als sonst vorgekommen. „Es war trotzdem suspekt“, fügt sie hinzu. Die Frau aus Prutting vermutet, dass es sich möglicherweise um ein illegales Taxi gehandelt haben könnte. Einen Beweis dafür gibt es nicht.

Dass gerade während des Herbstfests immer wieder illegale Taxis unterwegs sind, bestätigt auch Hauptkommissar Robert Maurer. Unter illegalen Taxis versteht man Fahrzeuge, die eine Personenbeförderung anbieten, ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebene Lizenz, den Personenbeförderungsschein oder eine offizielle Anmeldung zu besitzen.

„Gerade am Ludwigsplatz fallen uns immer wieder Fahrzeuge auf, die dort parken und in der Regel nur mit einer Person besetzt sind“, sagt Maurer. Einige würden lediglich auf ihre Bekannten warten, aber andere würden versuchen, sich etwas Taschengeld zu verdienen. Unerlaubterweise.

„Oft sehen wir die gleichen Fahrzeuge dann auf der Straße, halten sie an und kontrollieren die Fahrer“, so Maurer. Immer wieder komme es in diesem Zusammenhang vor, dass er und seine Kollegen feststellen, dass sich die Insassen des Fahrzeugs überhaupt nicht kennen. Aber auch die notwendigen Unterlagen, die erforderlich sind, um Personen zu befördern, würden fehlen. „In diesem Fall handelt es sich um eine illegale Personenbeförderung“, erklärt der Hauptkommissar. Das sei eine Ordnungswidrigkeit, die eine hohe Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehe. Maurer spricht von mehreren Tausend Euro, aber auch von strafrechtlichen Konsequenzen.

„Das Problem mit illegalen Taxis haben wir tatsächlich nur während der Wiesn-Zeit“, sagt Maurer. Erst vor einigen Tagen sei es zu einem Vorfall gekommen, an den sich der Hauptkommissar noch gut erinnern kann. Ein 28-Jähriger sei in der Brianconstraße von einem Unbekannten angesprochen worden, ob er ein Taxi brauche. Der Mann ging auf das Angebot ein. Nach knapp zwei Kilometern musste der Fahrer stoppen, da dem 28-Jährigen schlecht wurde. Der Fahrpreis zu dieser Zeit: rund 50 Euro.

„Den Betrag wollte der 28-Jährige nicht zahlen. Plötzlich schlug der unbekannte Fahrer mit den Fäusten auf ihn ein. Wir haben jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet“, sagt Maurer. Bei dem Fahrzeug habe es sich um einen silberfarbenen BMW mit einem Zulassungskennzeichen aus Bulgarien gehandelt. „Wir sind auf der Suche nach Zeugen“, sagt der Hauptkommissar.

Beleuchtetes Taxi-Schild
muss angebracht sein

Wie man illegale Taxis erkennt, weiß Christian Linz, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmens. Zum einen wäre da der hell-elfenbeinfarbene Ton. „Aber es gibt auch immer wieder Menschen, die ein altes, ausgemustertes Taxi kaufen“, sagt Linz. Deshalb sei es wichtig, auf weitere Details zu achten. Auf dem Dach des Taxis muss ein beleuchtetes „Taxi“-Schild angebracht sein.

Jedes legale Taxi muss zudem in der rechten unteren Ecke der Heckscheibe eine gelbe Nummer auf einem kleinen Schild haben. Die sogenannte Ordnungsnummer. Im Auto selbst muss ein geeichtes Taxameter sichtbar angebracht sein. Der Fahrer muss dieses bei Fahrtbeginn einschalten. Auch befindet sich an gut sichtbarer Stelle, in der Regel auf dem Armaturenbrett, ein Schild mit dem Namen und der Anschrift des Taxiunternehmens.

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