Aus dem Gerichtssaal

Drogengeschäft im Park

Mit Drogen war ein 26-jähriger Asylbewerber im Juni 2016 im Riedergarten erwischt worden. Weil es nur um ein halbes Gramm ging, verhängte das Schöffengericht wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln lediglich eine Geldstrafe.

Von Christa Auer

Rosenheim – Trotz der geringen Menge von 0,5 Gramm Marihuana war der staatenlose Asylbewerber, der im niederbayerischen Regen lebt, vor dem Schöffengericht gelandet, denn die Abgabe erfolgte an einen Minderjährigen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Samstag, 11. April 2026

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