Aus dem Gerichtssaal

Schulklasse bewahrt vor Haft

von Redaktion

Verspäteter Angeklagter muss nicht ins Gefängnis – Richterin lässt Gnade vor Recht ergehen

Rosenheim – Bereits zum zweiten Male erschien ein 23-jähriger Energieberater nicht zu seinem Verfahrenstermin. Er soll eine gefährliche Körperverletzung begangen haben, während er unter offener Bewährung stand. Er war wegen einer anderen Körperverletzung bereits zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden.

Weil beim ersten geplatzten Prozesstermin seine Wohnanschrift fraglich und deshalb nicht sicher war, dass die Ladung tatsächlich zugestellt worden war, wurde die Ladung zum erneuten Termin durch die Polizei und persönlich zugestellt.

Doch auch dieses Mal warteten die Richterin, der Staatsanwalt und Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl um 9 Uhr vergeblich auf das Erscheinen des Angeklagten. Wie bei Gericht üblich, ließ man eine Viertelstunde verstreichen. Weil der Angeklagte dann noch immer nicht aufgetaucht war, entließ die Richterin die Zeugen. Auf Antrag des Staatsanwaltes wurde auch gleich ein Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen, um dessen Erscheinen zum nächsten Termin sicherzustellen.

Kurz vor den Ferien erscheinen oft Schulklassen in den Gerichten, um zum Thema Recht und Justiz praktischen Anschauungsunterricht zu erleben. So auch dieses Mal. Die Richterin bot der Klasse an, wegen der nun verfügbaren Zeit sich mit Fragen über das Gerichtswesen direkt zu informieren. Als die Klasse eine Viertelstunde später den Gerichtssaal verließ, begegnete sie dort dem Angeklagten, der mit erheblicher Verspätung eingetroffen war.

Sein Verteidiger machte sich sofort auf den Weg zurück zum Gerichtssaal, wo er Staatsanwalt und Richterin noch antraf und diese dazu bewegen konnte, die Verhandlung wieder aufzunehmen. Zwar waren die beiden Zeugen bereits entlassen und kurzfristig auch nicht mehr aufzufinden, dennoch hob die Richterin den bereits erlassenen Haftbefehl wieder auf. Zunächst machte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers keine Aussagen. Jedoch ließ sich ein weiterer Beteiligter dazu ein, der die Taten sehr relativierte.

Die Richterin unterstrich, dass der Angeklagte sich bei der Schulklasse bedanken dürfe. Denn ohne diese wären alle Beteiligten längst in ihren Büros, der Haftbefehl in Kraft und er selber alsbald hinter Gittern gelandet.

Folgen

werden teuer

Teuer wird das Verfahren für ihn auf alle Fälle. Wird er verurteilt, landet er umgehend hinter Gittern – mit dem Widerruf der vorher ergangenen Bewährungsstrafe. Doch selbst wenn er eine milde Strafe erhalten sollte, kommen wegen der mehrfachen Verfahrensteile erhöhte Gerichtskosten auf ihn zu.

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