Rosenheim – In 14 der untersuchten 18 Städten sind die Mieten in den zwei Jahren seit Einführung der Mietpreisbremse stärker gestiegen als in den beiden Jahren zuvor. Nur in zwei der untersuchten Kommunen ist der Anstieg etwas geringer ausgefallen als vor Inkrafttreten der Verordnung – eine davon ist Rosenheim. Dort sind die Mieten seit Einführung der Preisbremse im Jahr 2015 bis 2017 „nur“ um etwa zehn Prozent gestiegen. Von 2013 bis 2015 betrug die Erhöhung zwölf Prozent, hat Immowelt ermittelt.
„Nur“ zehn Prozent Preissteigerung: Das tröstet Mietinteressenten natürlich nicht. Doch es gibt Städte, da sind die Mieten seit Einführung der Preisbremse sogar rasant in die Höhe geklettert. Beispiel Aschaffenburg: plus vier Prozent von 2013 bis 2015, plus zwölf Prozent von 2015 bis 2017. Oder Fürstenfeldbruck: plus sieben Prozent in den beiden Jahren vor Einführung der Mietpreisbremse, plus 21 Prozent danach.
„Gegen Preissteigerungen
hilft nur ein
größeres Angebot“
Thomas Bugl, Wirtschaftsdezernent
Hat in Rosenheim die Mietpreisbremse also gewirkt? Das glaubt der Pressesprecher der Stadt, Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl, nicht. „Dass die Mieten zwischen 2015 und 2017 innerhalb des Spielraums der Mietpreisbremse geblieben sind, ist ein Glückstreffer“, lautet seine Bewertung. Mit den Wohnbauprojekten am Mitterfeld, den Planungen für die Baywa-Wiese und dem angedachten studentischen Wohnraum nördlich der Hochschule sei stattdessen an der wohnungswirtschaftlich richtigen Schraube gedreht worden, ist er überzeugt. „Gegen Preissteigerungen hilft letztlich nur ein größeres Angebot an Mietwohnungen“, findet Bugl.
Seiner Meinung nach ist die Mietpreisbremse nicht das richtige und geeignete Instrument, um den Mietanstieg wirksam abzubremsen. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung entständen die Preise durch Angebot und Nachfrage. Das gelte auch für Mieten. „Wer in diesen Mechanismus eingreift, setzt am falschen Ende an“, so Bugl.
Die Stadt Rosenheim habe deshalb auch keinen Mietpreisspiegel erstellt. Er stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau dar. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für eine Kommune, einen Mietpreisspiegel aufzustellen.
Die Stadt Rosenheim hat darauf verzichtet, denn Mietpreisspiegel würden methodisch immer wieder kritisch hinterfragt und vor Gericht angegriffen wie entsprechende Verfahren in München oder Berlin gezeigt hätten, so Bugl. „Die Erstellung von Mietpreisspiegeln verursacht hohe Kosten, ohne die notwendige Rechtssicherheit wirklich gewährleisten zu können“, bemängelt er. „Angesichts der Transparenz der Mietmärkte durch einschlägige Internetplattformen ist die Verwendung von Vergleichsangeboten für Mieter und Vermieter problemlos zu handhaben“, ist der Wirtschaftsdezernent überzeugt.