Zwei Jahre nach Einführung der Preisbremse:

Mieten „nur“ um zehn Prozent gestiegen

von Redaktion

Anfang August jährt sich die Einführung der Mietpreisbremse zum zweiten Mal. Aus diesem Anlass hat das Onlineportal Immowelt die Entwicklung in 18 bayerischen Städten mit Mietpreisbremse recherchiert. In Rosenheim hat das Instrument auf den ersten Blick funktioniert: Die Mieten stiegen „nur“ um die erlaubten zehn Prozent und geringer als in den Vorjahren.

Rosenheim – In 14 der untersuchten 18 Städten sind die Mieten in den zwei Jahren seit Einführung der Mietpreisbremse stärker gestiegen als in den beiden Jahren zuvor. Nur in zwei der untersuchten Kommunen ist der Anstieg etwas geringer ausgefallen als vor Inkrafttreten der Verordnung – eine davon ist Rosenheim. Dort sind die Mieten seit Einführung der Preisbremse im Jahr 2015 bis 2017 „nur“ um etwa zehn Prozent gestiegen. Von 2013 bis 2015 betrug die Erhöhung zwölf Prozent, hat Immowelt ermittelt.

„Nur“ zehn Prozent Preissteigerung: Das tröstet Mietinteressenten natürlich nicht. Doch es gibt Städte, da sind die Mieten seit Einführung der Preisbremse sogar rasant in die Höhe geklettert. Beispiel Aschaffenburg: plus vier Prozent von 2013 bis 2015, plus zwölf Prozent von 2015 bis 2017. Oder Fürstenfeldbruck: plus sieben Prozent in den beiden Jahren vor Einführung der Mietpreisbremse, plus 21 Prozent danach.

„Gegen Preissteigerungen

hilft nur ein

größeres Angebot“

Thomas Bugl, Wirtschaftsdezernent

Hat in Rosenheim die Mietpreisbremse also gewirkt? Das glaubt der Pressesprecher der Stadt, Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl, nicht. „Dass die Mieten zwischen 2015 und 2017 innerhalb des Spielraums der Mietpreisbremse geblieben sind, ist ein Glückstreffer“, lautet seine Bewertung. Mit den Wohnbauprojekten am Mitterfeld, den Planungen für die Baywa-Wiese und dem angedachten studentischen Wohnraum nördlich der Hochschule sei stattdessen an der wohnungswirtschaftlich richtigen Schraube gedreht worden, ist er überzeugt. „Gegen Preissteigerungen hilft letztlich nur ein größeres Angebot an Mietwohnungen“, findet Bugl.

Seiner Meinung nach ist die Mietpreisbremse nicht das richtige und geeignete Instrument, um den Mietanstieg wirksam abzubremsen. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung entständen die Preise durch Angebot und Nachfrage. Das gelte auch für Mieten. „Wer in diesen Mechanismus eingreift, setzt am falschen Ende an“, so Bugl.

Die Stadt Rosenheim habe deshalb auch keinen Mietpreisspiegel erstellt. Er stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau dar. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für eine Kommune, einen Mietpreisspiegel aufzustellen.

Die Stadt Rosenheim hat darauf verzichtet, denn Mietpreisspiegel würden methodisch immer wieder kritisch hinterfragt und vor Gericht angegriffen wie entsprechende Verfahren in München oder Berlin gezeigt hätten, so Bugl. „Die Erstellung von Mietpreisspiegeln verursacht hohe Kosten, ohne die notwendige Rechtssicherheit wirklich gewährleisten zu können“, bemängelt er. „Angesichts der Transparenz der Mietmärkte durch einschlägige Internetplattformen ist die Verwendung von Vergleichsangeboten für Mieter und Vermieter problemlos zu handhaben“, ist der Wirtschaftsdezernent überzeugt.

Mietpreisbremse – Mietpreisspiegel

Im Juni 2015 ist die Mietrechtsnovelle in Kraft getreten. Seitdem können die Bundesländer entscheiden, ob und in welchen Städten und Gemeinden eine Mietpreisgrenze gelten soll. Rosenheim gehört zu den Kommunen in Bayern, wo sie in Kraft trat. Hier dürfen Vermieter maximal zehn Prozent über die ortsübliche Miete hinaus ehen, wenn ein Mieter auszieht und die Wohnung neu vergeben wird, teilt Stiftung Warentest mit. Seit Sommer 2015 hat sich auch das Maklerrecht für Mieter und Vermieter geändert. Den Makler bezahlt derjenige, der ihn beauftragt hat. Bislang mussten die Mieter die Maklerprovision oft auch dann bezahlen, wenn der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem neuen Bewohner beauftragt hatte. Diese Praxis ist nicht mehr erlaubt. Städte, in denen die Mietpreisbremse besteht, müssen keinen Mietspiegel aufstellen. Kommunen wie Rosenheim verweisen auf die gängigen Internetportale Immobilienanzeigen und Wohnpreisspiegel von Maklervereinigungen.

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