Rosenheim – Einen Baum unter Denkmalschutz stellen? Geht das überhaupt? Das bayerische Naturschutzgesetz gibt darauf eine klare Antwort: Ja!
Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter besonderen Schutz gestellt wurde und für das ein weitgehendes Veränderungsverbot gilt. Es kann sich um einen einzeln stehenden Baum handeln, wie die Stieleiche in Westerndorf am Wasen (Bild), aber auch um ein Gebiet oder Gebilde, das von seiner Umgebung klar abgegrenzt wird. Auch Quellen, Wasserläufe und besondere Pflanzenvorkommen können als Naturdenkmäler deklariert werden.
Es gibt mehrere Gründe, warum etwas zum Naturdenkmal erklärt wird: Es kann wegen seiner Schönheit oder seiner Seltenheit unter Schutz gestellt werden, aber auch wegen seiner wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung.
Sowohl die Beseitigung des Naturdenkmals wie auch alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind unter Strafe verboten. Für die Pflege und Betreuung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, die in Rosenheim ein Teil der Stadtverwaltung ist. Im Landkreis wäre sie entsprechend dem Landratsamt zugeordnet. ku