Aus dem Gerichtssaal

Ausraster auf dem Christkindlmarkt

von Redaktion

Das Jugendgericht Rosenheim verurteilte einen jungen Samerberger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und zur verbindlichen Teilnahme an einem Anti-Aggressionskurs. Eine Schadenswiedergutmachung von knapp 1400 Euro hat der Angeklagte bereits geleistet.

Rosenheim – Das Jugendgericht Rosenheim verurteilte einen jungen Samerberger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und zur verbindlichen Teilnahme an einem Anti-Aggressionskurs. Eine Schadenswiedergutmachung von knapp 1400 Euro hat der Angeklagte bereits geleistet.

Allzu besinnlich schien die Stimmung des Samerbergers auf dem Rosenheimer Christkindlmarkt nicht gewesen zu sein. Zu späterer Stunde geriet er mit einem ihm unbekannten 21-jährigen Bad Feilnbacher aneinander. Der hat ihn dann laut Anklageschrift geschubst, „um einer Eskalation vorzubeugen“. Doch das ging gründlich schief und dem Angeklagten brannten alle Sicherungen durch. Er ging auf den Bad Feilnbacher los und als dieser flüchtete, nahm er die Verfolgung auf. Dabei stolperte er. Der Flüchtende nutzte die Gelegenheit und trat dem Samerberger mit dem Fuß ins Gesicht. Im Gegenzug packte der Angeklagte seinen Kontrahenten am Kragen und verletzte ihn mit 15 massiven Faustschlägen und mehreren Tritten ins Gesicht.

Dabei erlitt der Feilnbacher Frakturen an den Schneidezähnen und diverse Prellungen im Kopf- und Kieferbereich.

Vorfall auf Video festgehalten

Konkrete Erinnerungen an den Vorfall hatte der Samerberger nicht. Über seinen Ausraster, der auf Video festgehalten war, sei er selbst erschrocken, sagte er. „Es tut mir leid“, bedauerte er sein Verhalten nicht nur vor dem Jugendgericht. Bereits im Vorfeld hatte er sich mit dem Geschädigten ausgesprochen und einen Täteropferausgleich mit ihm vereinbart, der Schmerzensgeld und Behandlungskosten beinhaltet.

Für die beiden Streithähne war die Sache damit aus der Welt geräumt. Interesse an einer gerichtlichen Strafverfolgung hatte der Bad Feilnbacher nicht. „Wir haben beide was getrunken und einen Fehler gemacht“, sagte er.

Dennoch musste sich der Samerberger vor Gericht verantworten. „Es ist an diesem Tag einfach schiefgelaufen“, sagte er. Er sei nach längerer Pause wieder einmal weggegangen und da habe er wohl zu viel Alkohol erwischt. Eigentlich möge er Glühwein nicht. Sein Spezl habe ihn dazu überredet. Im Nachhinein betrachtet, habe er sich schon betrunken gefühlt, doch damit solle sein Verhalten nicht entschuldigt sein.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe bestätigte den Eindruck, dass der Vorfall den Angeklagten sehr belastete. Vor allem das Video habe ihn betroffen gemacht. Da Reifeverzögerungen nicht auszuschließen waren, wurde eine Ahndung nach Jugendstrafrecht mit einer Geldauflage und einer Teilnahme an einem Anti-Agressionskurs als erzieherische Maßnahme empfohlen.

Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner nahm den Ahndungsvorschlag auf und forderte eine Geldauflage von 1000 Euro. Zugunsten des Angeklagten wertete er dessen Geständnis und die alkoholbedingte Enthemmung. Normalerweise brauche es nämlich bei so einer Tat einen mehrfachen Arrest. Die Besonderheit hier sei jedoch, dass der Angeklagte vom Geschädigten mit einem Tritt ins Gesicht selbst verletzt worden sei.

Verteidiger Harald Baumgärtl betonte, dass sein Mandant aus seinem Fehlverhalten gelernt und Schadenswiedergutmachung in Höhe von knapp 1400 Euro geleistet habe. Zudem hätten die beiden jungen Männer die Sache im Vorfeld bereinigt. Eine Geldauflage von 500 Euro sei deshalb ausreichend. Richterin Verena Köstner ging mit ihrem Strafmaß knapp darüber und war davon überzeugt, dass der Angeklagte sich mit der Tat bereits auseinandergesetzt und das Wesentliche schon gelernt habe. Deshalb brauche es keinen Arrest. ca

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