Bundestagswahl
Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt worden
Wer bei der Bundestagswahl am 24. September seine beiden Stimmen abgeben will, muss entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.
Rosenheim – Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Diese sind in Rosenheim bereits zugestellt worden.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben,