Bundestagswahl

Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt worden

von Redaktion

Wer bei der Bundestagswahl am 24. September seine beiden Stimmen abgeben will, muss entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.


Rosenheim
– Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Diese sind in Rosenheim bereits zugestellt worden.

In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet aufhalten und vor dem gesetzlichen Stichtag (13. August 2017) in Rosenheim eine Wohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen, die sich zwischen dem 13. August und 3. September in Rosenheim mit Hauptwohnsitz anmelden, haben die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Das Wählerverzeichnis der Stadt wird in der Zeit von Montag, 4. September, bis Freitag, 8. September, zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beschwerde erheben. Einsicht und Beschwerde sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Königstraße 15, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 020, möglich.

Das Wahlamt macht auch auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte einen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht fernmündlichen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Dies geht auch per Fax oder E-Mail. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag.

Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de beantragt werden. Mit dem Smartphone gelingt dies am schnellsten mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Für den Online-Antrag benötigt man nur die Wahlbenachrichtigung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr und in Ausnahmefällen (etwa bei Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 3. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt, Königstraße 15, Erdgeschoss, Zimmer 020, Telefon 365-1364, in Verbindung zu setzen.re

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