Rosenheim – Trotz rückläufiger Ankunftszahlen warnen viele Experten vor einer möglichen neuen Flüchtlingskrise, denn in Afrika und Libyen warten viele auf die Weiterreise.
Noch kommen in Deutschland bundesweit pro Monat etwa 15 000 Flüchtlinge neu an. Die Situation hat sich in Rosenheim gegenüber 2015, als sogar die Luitpoldhalle als Übergangsunterkunft genutzt werden musste, deshalb deutlich entspannt. Die Stadt hat gemeinsam mit vielen Partnern aus den Wohlfahrtsverbänden und aus der Wirtschaft, mit Flüchtlingspaten der Bürgerstiftung und vielen weiteren Ehrenamtlichen feste Strukturen für die Aufnahme und Betreuung aufgebaut. Der Asylbericht des Sozialamtes gibt Aufschluss über die wichtigsten Aspekte der Rosenheimer Flüchtlingspolitik.
Unterkünfte
In Rosenheim existieren 53 dezentrale städtische Einzel- und Sammelunterkünfte (angemietete Wohnungen und umgebaute Gebäude) und eine Gemeinschaftseinrichtung der Regierung von Oberbayern. Hier wohnen 637 Personen: 441 Männer und 226 Frauen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind hier nicht eingerechnet. Sie stehen unter der Obhut des Jugendamtes.
Die Belegung der Unterkünfte mit Personen derselben Herkunft hat das Sozialamt aufgegeben. Weniger Streitpotenzial gibt es nach den Erfahrungen der Mitarbeiter, wenn die Einrichtungen gemischt nach Nationalitäten belegt werden.
Herkunftsländer
Die größte Gruppe unter den Asylbewerbern in Rosenheim bilden 183 Menschen aus Nigeria, gefolgt von 155 Flüchtlingen aus Afghanistan (Siehe Grafik). Letztere bildeten bundesweit 2016 lediglich 17,2 Prozent der Asylbewerber, Nigerianer bundesweit nur 1,7 Prozent. Ihr hoher Anteil in Rosenheim ist eine städtische Besonderheit.
Wegzug
100 Asylbewerber haben bisher im Verfahren oder nach einer Ablehnung Rosenheim wieder verlassen – darunter beispielsweise 36, die freiwillig zurückreisten in die Heimat oder in das jeweils für das Asylverfahren zuständige EU-Land. Es handelt sich vorwiegend um Menschen aus dem Balkan, sagt der Asylbericht aus. Sieben Personen wurden abgeschoben.
Kosten
Die Aufwendungen (Beträge für Unterkünfte und deren Einrichtung, Krankenhilfe und monatliche Geldleistungen) betragen 2017 voraussichtlich 6,3 Millionen Euro. Diese Transferleistungen und die Unterkunftskosten werden zu 100 Prozent von der Regierung von Oberbayern erstattet. Die überwiegend städtischen Personalkosten und bestimmte Sachaufwendungen werden nicht übernommen. Diese ungedeckten Kosten betragen seit Mai 2015 etwa 2,5 Millionen Euro (Stand 31. März), teilt der Asylbericht mit.
Unterkunftsbetreuung
Für den ordnungsgemäßen Betrieb in den Unterkünften ist das Sozialamt zuständig. Es ist auch der Ansprechpartner für Anliegen der Asylbewerber. Das Unterkunftsmanagement des Sozialamtes wird unterstützt durch einen mobilen Dienst, der außerhalb der Dienststunden täglich flexibel von 18 bis 22 Uhr die Einrichtungen besucht – auch am Wochenende. In den großen Unterkünften gibt es einen Sicherheitsdienst während der Nachtstunden. Jährlich kostet dieser etwa 216 000 Euro, die von der Regierung von Oberbayern komplett erstattet werden. Die Aufwendungen für den mobilen Dienst von jährlich 80000 Euro muss die Stadt finanzieren.
Leistungen
Eine alleinstehende Person beziehungsweise der Haushaltsvorstand erhalten vom Sozialamt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: monatlich derzeit 320,14 Euro. Personen, die zur Familie gehören, erhalten einen entsprechend geringeren Betrag. Hierin enthalten sind Kosten für Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel, Leistungen für das sogenannte „sozioökonomische Existenzminium“, zum Beispiel für Bildungsausgaben. Die Kosten für die Unterbringung (Strom, Heizung) sind bei Auszahlung bereits als Pauschale von den monatlichen Leistungen abgezogen worden. Darüber hinausgehende Ausgaben werden vonseiten der Stadt weder erstattet noch übernommen, teilt das Sozialamt im Bericht mit.
Die Auszahlung erfolge in der Regel durch Schecks oder per Banküberweisung. Möglich sind auch Leistungskürzungen – etwa, wenn ein Asylbewerber die Mitwirkung am Verfahren oder die Abschiebung verweigert. Bis 31. Mai 2017 wurden elf Leistungskürzungen vorgenommen, weitere 14 Fälle sind in der Prüfung, heißt es im Bericht der Stadt.
Verfahrensdauer
Die Verfahrensdauer beträgt bei Flüchtlingen aus allen Herkunftsländern im Durchschnitt 5,4 Monate. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung, das ist kein Anspruch auf Teilnahme an einem Deutsch- oder Integrationskurs. An einem solchen Angebot können nur Asylbewerber aus Iran, Irak, Syrien, Somalia und Eritrea schon ab Erteilung einer Aufenthaltsgestattung teilnehmen. Da der Großteil der Asylbewerber in Rosenheim nicht zu dieser Gruppe gehört, bleibt den meisten, die in der Stadt wohnen, ein Integrationskurs verwehrt.
Deshalb sind offene Sprachförderangebote wichtig, appelliert das Sozialamt im Asylbericht angesichts der Tatsache, dass die Verfahrensdauer oft nicht absehbar ist – ebenso wie die politische Entwicklung der jeweiligen Bleibeperspektive. Offene Angebote gibt es bei der VHS und der Sozialen Stadt, von Ehrenamtlichen und freien Trägern sowie Initiativen.
Arbeiten
Die Stadt bietet Arbeitsgelegenheiten an – unter anderem in der Friedhofsgärtnerei, beim Baubetriebshof, im Romed-Klinikum sowie bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Asylbewerber erhalten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Seit September 2016 nimmt die Kommune an einem Arbeitsmarktprogramm zur Integration teil. Hierbei werden aktuell 43 Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Rosenheim und Wohlfahrtsverbänden vom Bund finanziert. Mit Erlaubnis des Ausländeramtes ist es Asylbewerbern auch möglich, eine Arbeitsstelle oder eine geringfügige Beschäftigung anzunehmen. Letztere werden bis auf einen Freibetrag von 25 Prozent des Verdienstes auf die Regelleistungen angerechnet.
Asylsozialberatung
Der angestrebte Betreuungsschlüssel liegt bei einer Vollzeitstelle für 150 Asylbewerber, in Rosenheim ergäben sich somit 2,5 Vollzeitstellen. In Wirklichkeit liegt der Schlüssel bei 335 Asylbewerbern je Vollzeitstelle – eine Folge fehlender Finanzierung und eines Mangels an qualifizierten Bewerbern. Der Asylbericht hält den Ausbau der Sozialberatung für notwendig – vor allem auch vor Ort in den Unterkünften.
Ablehnung
Das „Coming-home“-Programm des für Rosenheim zuständen Büros der „zentralen Rückkehrberatung Südbayern/Südostbayern“ unterstützt bei der Rückreise und Reintegration im Heimatland – auch mit finanziellen Starthilfen (etwa der Übernahme der Reisekosten). Ist ein abgelehnter Asylbewerber nicht bereit, freiwillig zurückzukehren, erfolgt die Abschiebung. In Rosenheim gab es laut Sozialamt seit Mai 2015 acht Fälle dieser Art. Fast alle abgelehnten Asylbewerber legen Widerspruch ein.
Anerkennung
Das städtische Übergabemanagement unterstützt beim Start in der Heimat. Größtes Problem: die Wohnungssuche. Anerkannte Asylbewerber müssen sich eine eigene Wohnung auf dem freien Markt suchen – in Rosenheim aufgrund der angespannten Lage kaum möglich. Viele bleiben deshalb als sogenannte „Fehlbeleger“ in den Unterkünften. Das gilt laut Asylbericht für 210 Personen – anerkannte und abgelehnte Bewerber.