Rosenheim/Kolbermoor – In der Nacht auf 7. Februar hatte eine große Versicherungsgesellschaft ihre Mitarbeiter aus dem Raum Südostbayern zu einem firmeninternen Treffen in das Kesselhaus der Alten Spinnerei Kolbermoor eingeladen.
Nach den üblichen Reden und einem großen Essen ging man zum gemütlichen Teil mit Discjockey, Tanz und auch mehr oder weniger Alkohol über. Nachdem der firmeneigene Shuttle-Dienst zum Hotel gegen 1 Uhr eingestellt worden war, verblieb noch der harte Kern, der schließlich Taxis anforderte, um zurück zum Hotel in Bad Aibling zu kommen. Der folgende Taxistreit war nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Rosenheim.
Wie in der Verhandlung rekonstruiert wurde, hatte gegen 3 Uhr, weil nicht mehr so viele Taxis unterwegs waren, einer der Fahrer den nun Angeklagten, einen 60-jährigen Rosenheimer, zum Kesselhaus beordert. Denn dieser betrieb einen Mietwagen und durfte ebenfalls Taxidienste verrichten. Doch als dieser vorfuhr und Fahrgäste aufnehmen wollte, attackierte ihn ein anderer wartender Kollege, der ihm wohl die Fuhre neidete. Dieser beschuldigte den nun angeklagten, langjährigen selbstständigen Taxiunternehmer, er sei ein Schwarzfahrer, der keine Transportlizenz besitze. Man solle deshalb nicht mit ihm fahren.
Die wartenden Fahrgäste, durchweg mehr oder weniger betrunken, wie sich in der Verhandlung herausstellte, ließen sich offenbar aufhetzen und forderten nun ihrerseits, der Chauffeur müsse seine Fahrgast-Transportlizenz vorweisen. Umringt von einer aufgebrachten, betrunkenen Menge schloss der Chauffeur daraufhin die Türe und fuhr los. Im Fond hatte er einen betrunkenen Fahrgast, der sich nicht nur im Wagen übergab, sondern auch noch das Fahrgeld schuldig blieb. Als er losfuhr, so der Chauffeur vor Gericht, habe er nicht bemerkt, dass ein Mann von seinem Wagen mitgeschleift und zu Boden geschleudert worden sei.
Der Kollege, der ihn zu diesem Auftrag hin geordert hatte, hätte ihm sodann über Handy berichtet, dass es bei seinem Wegfahren wohl einen Unfall gegeben habe. Daraufhin hatte sich der Angeklagte unmittelbar zur Polizeiinspektion in Rosenheim begeben und dort berichtet, dass ihm davon nichts bewusst geworden sei. Die Rosenheimer Polizisten verwiesen ihn an die Polizeistation Bad Aibling, die hierfür zuständig ist.
Alkoholbedingte Erinnerungslücken
In der Folge wurden der Geschädigte und ein weiterer Zeuge vernommen, wobei sich herausstellte, dass die Alkoholisierung wohl eine gültige Aufklärung nicht zuließ. Die Erinnerungen waren sehr unterschiedlich, sodass vom ursprünglichen Vorwurf der Unfallflucht und Körperverletzung schlimmstenfalls eine fahrlässige Körperverletzung zu Buche schlug.
Deshalb einigten sich Richterin Simone Luger, die Staatsanwältin und der Verteidiger Dr. Markus Frank auf einen Vorschlag des Verteidigers, den der bereits in der Verhandlung ins Gespräch gebracht hatte: Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld des Angeklagten eingestellt, wobei dieser eine Buße von 700 Euro an das Tierheim Rosenheim bezahlen wird. Der Chauffeur war von den nächtlichen Aufregungen so genervt, dass er seine Lizenz zurückgeben wird, wie er in der Verhandlung verkündete. Er hat in der Zwischenzeit eine Anstellung in einem Industriebetrieb gefunden.