Rosenheim – Die Rufbereitschaft für den Räumdienst des Baubetriebshofs während der Winterferien war Gegenstand eines Antrags der SPD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss. Die Stadt solle beim Winterdienst durch eigene Mitarbeiter die Tarifbestimmungen einhalten, so hatte die SPD gefordert.
Hintergrund ist eine Rufbereitschaft, zu der sich manche Bauhofmitarbeiter freiwillig bereit erklären, wenn sie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub haben.
„Ich sehe darin keinen generellen Verstoß“, erklärte Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer. Eine Rufbereitschaft von zwei bis drei Tagen sei zulässig, wie sich aus den Kommentaren zum Bundesurlaubsschutzgesetz ergäbe. Die Mitarbeiter hätten sich zudem freiwillig für die Rufbereitschaft zur Verfügung gestellt. Auch der Personalrat habe den Wunsch der Kollegen – wenn auch widerstrebend – akzeptiert. „Unsere Leute machen das gerne“, war sich Bauer sicher.
SPD-Fraktionsvorsitzender Robert Metzger, im Zivilberuf Bezirksgeschäftsführer der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, mochte die Rechtsauffassung der Stadt nicht glauben: „Meines Wissens ist laut Gesetz während des Urlaubes jegliche Erwerbsarbeit untersagt.“ Gerade die Stadt als Arbeitgeber müsse den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ernst nehmen: „Es geht auch nicht darum, ob jemand etwas will oder nicht, sondern darum, ob es gesetzlich erlaubt ist.“
Werner Oeckler, Leiter des Baubetriebshofs, verwies darauf, dass es in den letzten fünf Jahren lediglich zwei Streueinsätze in der fraglichen Zeit gegeben habe. Die freiwillige Rufbereitschaft bestehe auch nur an zwei von 30 Urlaubstagen. Er erinnerte daran, dass die Regelung ein wichtiger Baustein für die Wirtschaftlichkeit des Baubetriebshofs sei: „Ich muss sonst in dieser Zeit die Mitarbeiter beschäftigen und ihnen Urlaub verweigern, obwohl ich keine Arbeit für sie habe.“
Metzger wollte die Regelung dennoch juristisch kontrollieren lassen. Robert Multrus (Freie Wähler/UP) hatte das Schlusswort: „Auch wenn diese pragmatische Lösung der Wirtschaftlichkeit des Baubetriebshofes dient: Wir haben die Pflicht uns nicht über geltende Gesetze hinwegzusetzen.“ Die OB sagte eine Überprüfung zu. ku