Fleißiger Arbeiter mit falschen Papieren

von Redaktion

Togolese (45) kommt mit einem Jahr Haft auf Bewährung davon

Rosenheim – Ein 45-jähriger Togolese stand jetzt fälschlicherweise mit einer Altersangabe von 37 Jahren vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Diese, von den italienischen Behörden unzutreffend eingetragene Altersangabe mache es ihm nach eigenen Angaben nahezu unmöglich, wieder an einen togolesischen Pass zu gelangen.

Ob wahr oder unwahr: Tatsache ist, was der Angeklagte auch nicht bestritt, dass er sich mit einem spanischen Pass, den er sich für eine „Leihgebühr“ von einem Afrikaner mit spanischer Staatsangehörigkeit hatte geben lassen, in Deutschland angemeldet hatte. Dort hatte er ein Girokonto eröffnet, bekam eine Sozialversicherungsnummer und arbeitete zwischen 2015 und 2017 in mehreren Anstellungen unter dem falschen Namen. Die Anstellungen liefen regelkonform inklusive Sozial-, Arbeitslosenversicherungs- und Krankenversicherungsabgaben. Durch den falschen Namen konnte er aber keinerlei Anwartschaften erwerben, selbst sein Girokonto bleibt ihm versperrt.

Er berichtete, dass er 2011 über das Mittelmeer nach Italien gekommen sei. Er habe dort auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, letztlich aber keine Arbeit gefunden. Dabei sei es immer sein Ziel gewesen, von Europa aus seine Familie zu unterstützen. Schließlich habe er über einen Bekannten und gegen eine Gebühr von 100 Euro den spanischen Pass und einen Personalausweis bekommen. Damit habe er alle notwendigen Anmeldungen in Deutschland vornehmen können. Den Pass habe er zurückgegeben, das andere Dokument behalten.

Weil er seinen italienischen Ausweis verloren habe, sei er nach Italien gereist, um einen solchen wieder ausstellen zu lassen. Auf der Rückreise wurde er in der Bahn bei Rosenheim von der Bundespolizei kontrolliert. Der spanische Personalausweis war vom echten Eigentümer als gestohlen gemeldet worden – so brach letztlich das ganze Lügengebilde des Togolesen zusammen.

Bei seinen diversen Arbeitgebern – Reinigungs- und Hausmeister-Unternehmen – war er offensichtlich als fleißig geschätzt, so dass eine Firma sogar noch eine freiwillige Abfindung zahlte.

Gelernter

Mechaniker

Die Staatsanwältin berücksichtigte in ihrem Plädoyer die Angaben des gelernten Mechanikers aus Schwarzafrika zu seinen persönlichen Problemen. Dennoch betonte sie, dass es sich um Straftaten handelte, die sie mit einer einjährigen Haft bestrafen wollte. Wobei ihrer Meinung nach akzeptabel sei, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, befand die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für durchaus angemessen, fand aber bemerkenswert, dass sein Mandant keiner Schwarzarbeit nachgegangen sei und schlug deshalb vor, es bei zehn Monaten Haftstrafe zu belassen, wobei im Falle einer Bewährungsstrafe diese Differenz wohl marginal sei.

Amtsrichter Dirk Dombrowski entschied sich für zwölf Monate Haft, da sich die Verstöße doch über einen längeren Zeitraum hingezogen hätten, gestand ihm aber eine Bewährungszeit zu. Dazu befahl er ihm als Bewährungsauflage, er müsse sich einen togolesischen Pass beschaffen.

Zu fadenscheinig war dem Amtsrichter letztlich die Erklärung über das falsche Geburtsdatum erschienen. Ob er eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen könne, sei Sache der Ausländerämter. Deren Entscheidungen habe er sich selbstverständlich zu fügen. Ansonsten drohe ihm der Widerruf der Bewährung. au

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