Rosenheim – Seit 1979 sind die Gebühren für die Straßenreinigung bis auf eine Glättung im Rahmen der Euro-Einführung nicht erhöht worden. Jetzt sah die Stadtverwaltung die Notwendigkeit einer Neukalkulation, denn Gebühren müssen kostendeckend berechnet sein. Doch zwischen der Höhe der Gebühr und der Leistung des Baubetriebshofes in der Innenstadt klafft eine große Finanzierungslücke. Die Straßenreinigungssatzung sieht für die Innenstadt eine zweimal wöchentliche Säuberung vor. In Wirklichkeit wird täglich maschinell und per Hand gereinigt. Für diese Leistung schlägt die Stadt die Einführung einer vierten Reinigungsklasse vor.
In der Innenstadt wird täglich gereinigt
Bisher gab es nur drei: In Klasse eins kam die Kehrmaschine einmal innerhalb von 14 Tagen, in Klasse zwei einmal wöchentlich, in Klasse drei zweimal wöchentlich. Die Straßenzüge in der Innenstadt, in denen sich das Abend- und Nachtleben abspielt, fielen unter die Klasse drei, welche die tatsächlich erbrachte Leistung nicht abdeckte.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung für die heutige Stadtratssitzung sieht Erhöhungen der Gebühren für die Klassen eins bis drei um bis zu 24 Prozent vor – und die Einführung einer neuen Leistungsstufe. Hier erwarten die betroffenen Anlieger deftige Gebührensteigerungen. Die Reinigung eines Meters soll pro Jahr dann 11,76 Euro kosten. Für ein Anwesen am Ludwigsplatz mit einer Frontlänge von 34 Metern muss demnächst für die tägliche Säuberung 400 Euro statt 138 bezahlt werden, rechnete Kämmerer Heinz Bösl im Haupt- und Finanzausschuss vor. Die neue Leistungsstufe betrifft die Adlzreiterstraße, Am Esbaum, Am Roßacker, Am Salzstadel, Am Stadtbach, die Bahnhofstraße, Hafnerstraße, Heilig-Geist-Straße (bis Frühlingsstraße), Herzog-Otto-Straße, Kaiserstraße, Ludwigsplatz, Max-Josefs-Platz, Münchener Straße (Samerstraße bis Rathausstraße), Nikolaistraße, Riederstraße, Ruedorfferstraße, Steinbökstraße, Stollstraße und Weinstraße.
Da nicht nur die Anlieger ein Interesse an der Reinigung der Innenstadt haben, wird ein sogenannter „Allgemeinanteil“ einberechnet: Er berücksichtigt, dass alle Bürger eine saubere Stadt wünschen, nicht nur die Anlieger im jeweiligen Straßenzug. Dieses Interesse aller lässt sich natürlich nicht exakt bemessen. Der sogenannte Allgemeinanteil wird je nach Leistungsklasse unterschiedlich hoch angesetzt. In der Innenstadt soll der Allgemeinanteil in der neuen Leistungsstufe mit 48000 Euro eingerechnet werden.
Mit den bisherigen Gebührensätzen wurde jährlich rund eine halbe Million Euro eingenommen, teilte die Kämmerei dem Ausschuss mit. Nach der Neukalkulation, die heute im Stadtrat beschlossen werden soll, werden es 660 000 Euro sein.
Appell für das Verursacherprinzip
Das Thema greift ein Antrag der Freien Wähler/UP auf. Sie wünschen unter anderem Regelungen, die die Anwohner an den Hauptdurchgangsstraßen entlasten. Beispiel Westerndorfer Straße: Hier sollte eine höhere Belastung der Anwohner durch Reinigungsgebühren für Schmutz, den sie nur in äußerst geringem Teil selbst verursachen, vermieden werden, fordern die Freien Wähler.
Fraktionsvorsitzender Multrus sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Das sieht auch Franz Opperer (Grüne) so. In Bereichen wie der Altstadt-Ost, wo sich das Rosenheimer Nachtleben vor allem abspielt, sollten Wirte, Barbetreiber und Veranstalter in die Pflicht genommen werden. Opperer gab zu Protokoll, der Einführung einer vierten Leistungsstufe für die Innenstadt nicht zuzustimmen, wenn hier das Verursacherprinzip nicht besser eingerechnet werde. Rechtsdezernent Herbert Hoch verwies jedoch auf die Tatsache, dass die Veranstalter bereits viel stärker belastet sind als früher – vor allem durch den höheren Aufwand für die Sicherheit.
Dr. Wolfgang Bergmüller (CSU) erinnerte daran, dass Hauseigentümer die gestiegenen Reinigungskosten auf ihre Mieter und Pächter umlegen können. „Wir wollen eine saubere Stadt“, zeigte sich Bergmüller überzeugt, dass dies auch kostet. SPD-Fraktionsvorsitzender Robert Metzger äußerte die Meinung, dass dies nicht nur Wirte oder Barbetreiber trifft, sondern auch normale Mieter, die in der Altstadt wohnen. Auf Anfrage von Multrus bestätigte die Verwaltung, dass es bei Großveranstaltungen in der Innenstadt Reinigungsauflagen für die Veranstalter gibt. Auch die Radwege werden gesäubert, teilte die Stadt auf eine Frage von den Grünen mit.
„Es ist schwierig, bei diesem Thema eine Gerechtigkeit zu erreichen“, gab die Oberbürgermeisterin zu. Heute wird der Stadtrat den Spagat versuchen.