Aus dem Gerichtssaal

Schlägerei bleibt ungeklärt

von Redaktion

Vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht mussten sich zwei 21- und 23-jährige Rosenheimer und ein 23-jähriger Kolbermoorer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Aufgrund von widersprüchlichen Zeugenaussagen wurden die Verfahren gegen Auflagen vorläufig eingestellt.

Rosenheim – Laut Anklage ging es am 4. Dezember in einer Diskothek in Kolbermoor hoch her. Ein 21-jähriger Bad Aiblinger und ein 23-jähriger Tuntenhausener wollten mit weiteren Freunden den Geburtstag des Aiblingers feiern. Im Laufe des Abends hatte der Bad Aiblinger im Lokal ein Video von den Gästen an seinem Tisch gedreht und sich dabei den Zorn des Kolbermoorers zugezogen. Der saß am benachbarten Tisch und war wenig begeistert. Er verlangte, das Video umgehend zu löschen.

Bis dahin war die Wahrnehmung der Ereignisse unstrittig. Über den weiteren Verlauf der Geschehnisse gab es jedoch mehrere und auch sehr widersprüchliche Varianten. Laut Anklage soll der Kolbermoorer dem Bad Aiblinger nach dessen Weigerung, das Video zu löschen, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Sodann sollen sich die Freunde des Angeklagten, die beiden 21- und 23-jährigen Rosenheimer, eingemischt haben.

Der Tuntenhausener sei dazwischengegangen, um den Bad Aiblinger zu schützen. Daraufhin hätten die beiden Rosenheimer dem Tuntenhausener mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. Anschließend sollen der Kolbermoorer und der 21-jährige Rosenheimer auf den Kopf und den Oberkörper des Bad Aiblingers eingeschlagen haben, bis der zu Boden gegangen sei. Der Geschädigte erlitt dabei mehrere Hämatome und eine Rippenprellung, hieß es vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim.

Der Bad Aiblinger und der Tuntenhausener bestätigten den Sachverhalt in ihrer Zeugenaussage weitgehend, verstrickten sich aber auch in Widersprüche – ebenso wie die weiteren Zeugen. Deren Angaben wichen zum Teil deutlich von den Aussagen ab, die bei der Polizei gemacht wurden. Einer der Zeugen hatte die beiden Rosenheimer verwechselt. Eine Zeugin berichtete entgegen ihrer bisherigen Aussagen plötzlich von einem Schlag des 23-jährigen Rosenheimers, andere hatten eine Auseinandersetzung, aber keine Schläge gesehen. Letztlich war nicht zu klären, ob die Darstellung der Zeugen auf persönlicher Erinnerung, Vermutung oder Gesprächen mit anderen Beteiligten basierte.

Viele verwirrende Aussagen der Zeugen

Auch das Security-Team konnte nicht zur Entwirrung beitragen. Der 21-jährige Angeklagte berichtete von einem Tumult, bestritt aber, selbst zugeschlagen zu haben. Er vermutete, dass es sich beim Tatvorwurf um eine Verwechslung handle. Der Kolbermoorer machte keine Angaben und der 23-jährige Angeklagte betonte, nur dazwischengegangen zu sein, als sich der Kolbermoorer und der Bad Aiblinger wegen des Videos gestritten hätten. Es sei zu einer Schubserei gekommen, er sei geschlagen worden und zu Boden gegangen. Seine Freundin habe ihn dann weggezogen.

Nach einem Rechtsgespräch erfolgte aufgrund der abweichenden Zeugenaussagen und einer wenig belastbaren Beweislage der Beschluss, das Verfahren gegen den 23-jährigen Rosenheimer im Hinblick auf eine Verurteilung vom Juli einzustellen. Das Verfahren gegen den Kolbermoorer wurde gegen eine Geldauflage von 300 Euro vorläufig eingestellt, ebenso wie das Verfahren gegen den 21-Jährigen. Als Auflage muss er an einem Antiaggressionstraining teilnehmen.

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