Rosenheim – „Da wird ein Kirchenvertreter noch einen Auftritt in Ihrem Hause hinlegen“, soll ein Standesbeamter in der Stadtverwaltung einem Rosenheimer mitgeteilt haben, nachdem er seine Abkehr von der Amtskirche mitgeteilt hatte. Der Austrittswillige empfand die Bemerkung als Drohung – und drohte nach eigenen Angaben seinerseits: mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Pressestelle der Stadt weist den Vorwurf, den Besuch eines Pfarrers angekündigt zu haben, zurück. Die Mitarbeiter im Standesamt würden lediglich mündlich darauf hinweisen, dass eine aus der Kirche ausgetretene Person von der jeweils zuständigen Pfarrei ein Schreiben mit einem Gesprächsangebot erhalte, heißt es.
Das bestätigt Domkapitular Daniel Reichel, Leiter der katholischen Dekanate Rosenheim und Chiemsee. Kirchenaustritte werden vom Standesamt an die Meldebehörde, das Finanzamt sowie das zuständige Kirchensteueramt gemeldet. Die Informationen gehen von dort an die jeweilige Pfarrei, denn der Austritt muss in den Kirchenbüchern eingetragen werden. Danach versenden Pfarrer wie Reichel einen bewusst neutral und sachlich verfassten Brief – ohne Schuldzuweisungen und Vorwürfe –, in dem der Austritt bedauert und ein Gesprächsangebot unterbreitet wird. Dieses nehmen Bürger manchmal an. Wenn nicht, wird nicht nachgehakt, sagt Reichel. Schon gar nicht werde das abtrünnige Schäfchen daheim unangemeldet aufgesucht.
So verfahren auch die 15 Kirchengemeinden im evangelischen Dekanat Rosenheim. Auch sie versenden ein Schreiben, in dem der Austritt mit Bedauern zur Kenntnis genommen wird. „Es ist ein Gebot des respektvollen Umgangs miteinander, dass wir zeigen, die Entscheidung wahrgenommen zu haben und versprechen, dass die Türen immer offen bleiben“, teilt der Pressereferent im Dekanat, Helmut Franke, auf Anfrage mit. Auch ein Gesprächsangebot werde unterbreitet. Das war’s. „Auf keinen Fall kündigen wir ein persönliches Erscheinen an.“
Die Stadt betont, dass sie nicht gesetzlich verpflichtet ist, auf den Brief der Pfarreien und Kirchengemeinden hinzuweisen. Das sei ein rein informatorischer Akt für die Bürger.
Die Kommune habe ihm nach seiner Beschwerde zugesagt, vor der Unterschrift unter das Austrittsformular auf Hinweise bezüglich eines anstehenden Besuchs eines Kirchenvertreters zu verzichten, freut sich der Rosenheimer. Die Stadt erklärt jedoch, ihre Vorgehensweise nicht geändert zu haben, weil es dafür keine Notwendigkeit gebe. Denn es werde kein Besuch angekündigt, sondern nur darauf hingewiesen, dass ein Schreiben mit einem Gesprächsangebot folgen könne.
Der Beschwerdeführer, von Beruf Steuerberater, bleibt jedoch dabei, dass die Aussage des Standesbeamten gefallen sei. Das habe er als Einflussnahme empfunden. Er empfiehlt Mandanten immer wieder, aus der Kirche auszutreten. „Das ist eine der einfachsten Formen, Steuern zu sparen.“