Stiller Feiertag

Polizei kontrollierte Gaststätten

von Redaktion

Allerheiligen ist ein sogenannter „stiller Feiertag“. Laut des Gesetzes zum Schutz von Sonn- und Feiertagen ist unter anderem nicht gestattet, am 1. November von 2 bis 24 Uhr Spielautomaten zu betreiben. Ob die Rosenheimer Wirte und Betreiber von Spielotheken diese Auflage einhalten, hat am Abend von Allerheiligen eine Fußstreife der Polizeiinspektion Rosenheim in mehreren Gaststätten im Innenstadtbereich kontrolliert. Insgesamt überprüften die Beamten fünf Lokalitäten. Mit erstaunlich hoher Trefferquote: Gegen drei Gaststättenbetreiber musste die Polizei nach eigenen Angaben ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Die Anzeigen werden an die zuständige Verfolgungsbehörde, in diesem Fall die Stadt Rosenheim, weitergeleitet. Die Verantwortlichen werden nun mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich rechnen müssen, teilt die Polizeiinspektion Rosenheim zu den weiteren Folgen mit.

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