Rosenheim – „Wir dürfen nicht einmal eine Dachgaube ausbauen, die ein ganzes Haus ins Feld stellen“, so ein häufig zu hörendes Argument an den Roseneimer Stammtischen, wenn es um das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich geht. Die Debatte wird angeheizt durch die Tatsache, dass junge Familien und Normalverdiener sich in Rosenheim aufgrund der exorbitant hohen Grundstückspreise das Bauen oft nicht mehr leisten können – und Bauern – etwa beim Bau von Laufställen – subventioniert werden.
„Es gibt keine privilegierte Landwirtschaft“, stellt jedoch Wolfgang Hampel, Leiter des Landwirtschaftsamtes Rosenheim, fest. „Es gibt nur Vorhaben in der Landwirtschaft, die privilegiert sind.“ Dies gelte immer dann, wenn das Projekt der Landwirtschaft diene. Ist dies wirklich der Fall? Dieser Frage geht das Landwirtschaftsamt nach, indem es nach Angaben von Sachgebietsleiter Andreas Kißner prüft, ob der beantragte Stall, das gewünschte Austragshaus oder die neue Tenne auch wirklich für den Betrieb benötigt werden. Die Behörde fordert zur Beurteilung ein Wirtschaftlichkeitskonzept ein, das in puncto Kosten-Nutzen-Verhältnis auf Plausibilität gecheckt wird. Auch die Frage, ob ausreichend Flächen als Futtergrundlage oder für die Düngerverwertung vorhanden sind, spielt eine Rolle, so Hampel. Das Amt begutachtet auch die familiären Voraussetzungen – unter anderem die Frage, ob es einen Hofnachfolger gibt, wichtig, wenn es um den Bau von Austragshäusern oder Betriebsleiterwohnungen geht. „Dabei bewerten wir jedoch nicht, wie viel Wohnfläche ein Bauer benötigt. Uns geht es darum, dass die Familie, die auf dem Hof arbeitet, auf dem Betriebsgelände auch leben kann“, erläutert Hampel.
Ferienwohnungen für den Urlaub auf dem Bauernhof sind nach Angaben von Kißner „eine mitgezogene Privilegierung“, das heißt, sie sind möglich, wenn der Verdienst daraus nicht höher ist als jener aus der Landwirtschaft.
Erst nach sieben Jahren kann Antrag auf Umnutzung folgen
In Rosenheim werden derzeit auch Fälle diskutiert, bei denen bekannt ist, dass es sich bei den Antragstellern nicht um Traditionsbetriebe handelt. Dürfen auch Hobbybauern oder Ungelernte einen Reiterhof oder einen Hühnerstall bauen? Nur dann, wenn sie nachweisen, dass sie sich für den Betrieb haben ausbilden lassen – unter anderem durch Schulungen an den entsprechenden Bildungsstellen, berichten Hampel und Kißner.
500 landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich von Stadt und Landkreis bewertet die Behörde im Jahr – 450 sind in der Regel unproblematisch, heißt es. Erst nach sieben Jahren kann ein Landwirt eine Umnutzung beantragen. Wenn aus der befahrbaren Tenne eine gewerbliche Lagerhalle oder aus der Ferien- eine Mietwohnung werden soll, sind Stadt oder Landkreis als Genehmigungsbehörde gefragt. Das Landwirtschaftsamt legt Wert auf die Feststellung, dass es auch bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich keine Genehmigungsbehörde ist, sondern nur eine fachliche Stellungnahme abgibt. Deshalb sind die Grünen in Rosenheim, die eine Klausurtagung dem Thema gewidmet haben, der Meinung: „Die Stadt ist sehr wohl noch ein Regulativ, denn das Amt gibt lediglich eine Empfehlung ab, die Entscheidung liegt bei Bauamt und Stadtrat.“
Kommt die Behörde jedoch zum Ergebnis, dass eine Privilegierung vorliegt, hat diese vor Gericht einen hohen Stellenwert. Die Rechtsprechung falle in der Regel zugunsten des Baubewerbers aus, so Hampel.
Das ist auch der Grund, warum es im Baugenehmigungsausschuss des Stadtrates oft heißt, dass es im Falle einer Privilegierung kaum Chancen auf Ablehnung gebe. Dies führt immer wieder zu starker Kritik – aus Reihen aller Fraktionen. Denn Rosenheim ist die flächenmäßig zweitkleinste kreisfreie Stadt in Bayern. Die letzten freien Naturräume drohen zugebaut zu werden. Immer mehr Bauern geben auf und suchen nach neuen Verwendungen ihrer Hofstätten, um auch Miterben auszahlen zu können. In ehemalige Stadl ziehen oft kleine Gewerbebetriebe ein, zeigen Beispiele aus Happing und Pang.
Auch Entwicklungen wie im „Hühnerdorf“ Pang, wo jetzt der zweite Legehennenbetrieb geplant ist, treiben die Bürger um. Die Hühnerhaltung ist jedoch deutlich im Kommen, betont das Landwirtschaftsamt. Die Eierskandale zeigen Wirkung: Freiland- und Bio-Eier sind gefragt. Vom Eierverkauf kann ein Bauer allein aber nicht leben, deshalb kommen Zusatzprodukte wie Nudeln oder Eierlikör hinzu. Mit den Verkaufsstellen wächst der Verkehr Richtung Hof.
Kritik gibt es auch, wenn vermutet wird, ein Aussiedlerhof würde aufgeben. Das ist jedoch ganz selten der Fall, beruhigt Hampel. Er hat in 36 Jahren Berufsleben nur drei Fälle dieser Art erlebt.
Der Behördenleiter kann verstehen, dass sich die Bürger sorgen, die Landschaft könne zersiedelt werden. Mietwohnungen auf dem Gelände bäuerlicher Betriebe beispielsweise sind nach seinen Erfahrungen „der Tod der Landwirtschaft“. Denn Zugezogene genießen zwar die Natur vor der Haustür, ärgern sich jedoch oft genug über Bulldog-Verkehr am Wochenende und Odel-Gestank. Wenn die Kühe aus dem Stall ausziehen und ein Gewerbebetrieb einzieht, ist dies außerdem nicht immer genehmigt.
„Die beste Kontrolle sind die Nachbarn“, betont Hampel deshalb.