Neue Satzung für städtischen Friedhof

Unkraut auf Friedhofs-Leerständen

von Redaktion

Es ist ein Aufreger-Thema in Rosenheim: Unkraut, das auf nicht genutzten Grabstellen wuchert. Vor allem im historischen Teil des Friedhofs, der von Kiesflächen geprägt ist, sind die unwillkommenen grünen Oasen ein Problem. Die Stadt hofft nun, mit einer Änderung der Friedhofssatzung gegensteuern zu können.

Rosenheim – Im Amtsdeutsch heißen sie „Wildkräuter“, für die meisten Friedhofsbesucher ist es allerdings schlicht Unkraut, das sich vor allem im alten Teil des städtischen Friedhofs breitmacht. Auf den hellen Kiesflächen zwischen den Gräbern fallen die grünen Stellen umso deutlicher auf. Die Stadtgärtner, die im Auftrag des Friedhofs die Flächen pflegen, kommen mit dem Auszupfen nicht hinterher. Kurios: Während bei der Lebensmittelproduktion in der Landwirtschaft Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden dürfen, ist auf dem städtischen Friedhof nicht einmal der Einsatz von heißem Essigwasser gegen Löwenzahn, Girsch und Co. gestattet. Es bleibt nur mühsames Jäten oder Abflammen.

Ein Umstand, der die Ausbreitung des Unkrauts zusätzlich befördert, sind die zahlreichen ungenutzten Grabstellen. Das Verhalten der Bürger hat sich geändert: Wurden früher Familiengräber über Generationen gehalten, werden heute Grabstellen bereits nach zwölf, 15 Jahren aufgegeben. Zudem gibt es den Trend zur Urnenbestattung: Auf dem städtischen Friedhof sind nur noch ein Drittel aller Bestattungen Erdbestattungen. Zwei Drittel werden in Urnen beigesetzt. Urnen aber dürfen im alten Friedhofsteil zwar in Familien-Erdgräbern mitbestattet werden, reine Urnenerdgräber sind allerdings bislang nicht möglich.

Im Zuge einer Neufassung der Friedhofssatzung – die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 1979 – hofft die Stadt, hier ansetzen zu können. „Die Nachfrage nach Urnengräbern ist hoch“, sagte Klaus Grandl vom Grünflächenamt in der Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses, wo die Pläne vorgestellt wurden. Die Überlegung: Gestattet man reine Urnenerdgräber im historischen Friedhofsteil, könnte man die Zahl der leeren Grabstellen rasch verringern und so auch die Flächen, auf denen sich Unkraut ausbreiten kann.

Hohe Nachfrage nach Urnen-Erdgräbern

Das wollte jedoch Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer nicht glauben, die eine gehörige Portion Emotion in die Debatte brachte, wird sie doch immer wieder von Friedhofsbesuchern und Bürgern auf ungepflegt wirkenden Stellen angesprochen. „Sie glauben doch nicht wirklich, dass Sie damit die vielen Leerflächen wegkriegen?!“, fragte sie in Richtung ihrer Fachleute. Der Leiter der Grünflächenamts Ralf Seeburger verwies auf die hohe Nachfrage.

Bauer konnte sich stattdessen vorstellen, auf den leeren Grabstellen Möglichkeiten für Baumbestattung oder andere Bestattungsformen anzubieten. Dem widersprachen SPD-Fraktionsvorsitzender Robert Metzger und sein CSU-Kollege Herbert Borrmann. „Die Leute, die solche Bestattungsformen wünschen, erwarten eine andere Atmosphäre als sie der historische Friedhofsteil bieten kann“, war Metzger überzeugt.

Die Verwaltung hielt dagegen eine freie Rasenfläche im neuen Teil – hinter dem Sitzrondell – eher für geeignet, um in Zukunft Baum- oder Felsbestattungen anzubieten – oder auch Urnengrabstellen rund um Rosenbüsche, passend zu Rosenheim. Auch auf dem Friedhof in Aising könnten die Voraussetzungen für Baumbestattungen geschaffen werden. Doch diese Vorschläge sind noch Zukunftsmusik und müssen erst noch geprüft werden.

Neue Satzung

Die Diskussion um die Bekämpfung von Unkraut war eigentlich nur ein Nebenprodukt der geplanten Neufassung der Friedhofssatzung, die – sofern sie der Stadtrat absegnet – zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. In der neuen Präambel soll nicht nur der Friedhofszweck im engeren Sinn, sondern auch die Belange des Naturschutzes, die Erholungsfunktion des Friedhofs und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen festgeschrieben werden.

Auch die Einteilung der Grabtypen soll neu gestaltet werden: Das bisherige Reihengrab wird zur Einzelgrabstätte, in der nur eine Bestattung erfolgen kann. Nach Ablauf der Ruhefrist ist keine Verlängerung vorgesehen. Im Gegensatz dazu stehen Familiengräber (bislang Wahlgräber) mit zwei bis vier Bestattungsplätzen, die auch verlängert werden können. Die neue Satzung regelt ebenso die Gestaltungsvorschriften für die Grabstellen, was etwa Maße, Bepflanzung und Grabmale anbelangt – ein Versuch, die Balance zu finden zwischen Bürgerorientierung und Wahrung des Friedhofs als Stätte der Besinnung und Trauer. ku

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