Rosenheim – Einstimmig haben sich die Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses für eine deutliche Erhöhung der Stellplatzablöse ausgesprochen. Der Satz von 7500 Euro pro Stellplatz soll auf 10000 Euro steigen, im Innenstadtbereich sollen sogar 12500 Euro fällig werden. Die Ablöse war zuletzt 2015 erhöht worden, von damals 5000 auf 7500 Euro.
Die Stellplatzablöse ist ein Instrument, das bei etlichen innerstädtischen Bauprojekten zum Einsatz kommt. Beim Errichten von Wohnungen und Gewerbebetrieben muss der Bauherr nachweisen, dass eine ausreichende Zahl von Kfz-Stellplätzen vorhanden ist. Wenn dies nicht möglich ist – etwa bei beschränkten Platzverhältnissen – kann die Kommune gegen Bezahlung der Ablöse auf den Nachweis der Stellplätze verzichten. Das so eingenommene Geld muss zweckgebunden für den Bau und den Unterhalt von öffentlichen Stellplätzen – etwa in Form von Parkhäusern – oder für den öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden. Die Ablöse ist so berechnet, dass sie noch deutlich unter den tatsächlichen Herstellungskosten für einen Stellplatz liegt.
Die Verwaltung begründete die Erhöhung mit den stark gestiegenen Grundstückspreisen in Rosenheim. Damit sei auch der wirtschaftliche Vorteil von privaten Bauherren gestiegen, wenn sie Parkplätze nicht auf dem eigenen, teuren Grund nachweisen müssten. Zugleich aber sei für die Stadt die Bereitstellung von Stellplätzen oder Einrichtungen des ÖPNV teurer geworden. Mit den neuen Sätzen liegt Rosenheim am oberen Ende der Skala vergleichbarer Städte.
SPD-Stadträtin Gabi Leicht sprach von einer „Erhöhung noch im Rahmen“. Wichtig sei, die Einnahmen aus der Stellplatzablöse in den ÖPNV zu investieren – einer Forderung, der sich alle Fraktionen anschlossen. ku