Infos zu Datenübermittlungen
Rosenheim – Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. Das Bürgeramt muss demnach Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen, an Adressbuchverlage sowie Alters- und Ehejubiläen