Infos zu Datenübermittlungen

von Redaktion

Rosenheim – Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. Das Bürgeramt muss demnach Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen, an Adressbuchverlage sowie Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger und die Presse übermitteln. Außerdem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Hintergrund ist, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationen über die Streitkräfte zusenden kann.

Diesen Datenübermittlungen kann widersprochen werden. Die Sperre kann persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Alle Anträge sowie weitere Informationen dazu finden sich unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/an-um-abmeldung/datenuebermittlungssperre.html. re

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