Rosenheim – Das Thema des Weihnachtseinkaufs an Heiligabend, der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, wird breit diskutiert. Wer öffnen darf und wer diese „Gelegenheit“ auch wirklich in die Tat umsetzen wird, ist äußert überschaubar, stellt das City-Management in einer Pressemitteilung fest.
Lediglich Lebensmitteleinzelhändler dürfen für drei Stunden ihre Pforten öffnen. Wer also am 24. meint, noch Geschenke kaufen zu müssen, der kann seine Liebsten wohl maximal mit einer Schachtel Pralinen überraschen. So besteht laut Ladenschlussgesetz für Einzelhandelsgeschäfte in Bayern, welche überwiegend Lebens- und Genussmittel zum Verkauf anbieten, am Sonntag, 24. Dezember, die Möglichkeit, das Ladengeschäft in der Zeit von 6 bis 14 Uhr bis zu drei Stunden zu öffnen, um Lebens- und Genussmittel zum Verkauf anzubieten. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln. Es führt sogar so weit, dass ein Verkauf weiterer Produktgruppen wie Geschirr, Elektroartikel und Textilien nicht zulässig ist und einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz darstellt, betont das City-Management. Diese Produktgruppen müssten daher aus den Regalen entfernt oder mit Planen abgehängt werden.
Der diesjährige Sonderfall hat eine breite Diskussion zu den Öffnungszeiten an Sonntagen losgetreten, obwohl die Regelung schon seit Jahren besteht. In Rosenheim gibt es vier Sonntage, an denen alle Geschäfte öffnen dürfen, der Advent bleibt dabei weiter unangetastet. Die Lebensmittelgeschäfte können nun selbst entscheiden, ob sie am 24. tatsächlich öffnen wollen. Perfetto bei Karstadt Rosenheim hat dies schon getan: Das Feinkostgeschäft bleibt Heiligabend zu.
Der Einzelhandelsverband Rosenheim weist darauf hin, dass sich nach Informationen des Handelsverbandes Bayern auch die großen Lebensmittel-Einzelhandelsketten gegen die Öffnung entschieden haben. Das gelte nach Unternehmensangaben für Geschäfte von Aldi Nord und Aldi Süd, für Lidl, Norma, Kaufland, Penny, Rewe und Edeka. Bei Edeka und Rewe könnten die selbstständig geführten Filialen selbst über den Betrieb an Heiligabend entscheiden. Es sei jedoch bis jetzt kein Rewe- oder Edeka-Markt in Bayern bekannt, der am 24. Dezember öffnen wolle, so der Handelsverband Bayern.
Auch für Lebensmittelgeschäfte und andere Verkaufsstellen, die an Bahnhöfen und Flughäfen sonntags normalerweise öffnen dürfen (Verkauf von sogenanntem „Reisebedarf“), gilt in diesem Jahr an Heiligabend eine Sonderregelung: Sie dürfen an diesem Tag bis maximal 17 Uhr öffnen, so Bernd Ohlmann, Geschäftsführer beim Handelsverband. duc