Rauchwarnmelder werden jetzt Pflicht
Übergangsfrist für Bestandsgebäude endet zum 31. Dezember
Rosenheim – Seit 2013 müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Von der neuen Vorschrift waren zunächst nur Neubauten betroffen, für bestehende Wohnungen wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. D