Rauchwarnmelder werden jetzt Pflicht

Übergangsfrist für Bestandsgebäude endet zum 31. Dezember

Rosenheim – Seit 2013 müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.

Von der neuen Vorschrift waren zunächst nur Neubauten betroffen, für bestehende Wohnungen wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. D

Donnerstag, 2. April 2026

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