Rosenheim – Eigentlich ist die Sachlage klar: Im neuen Gewerbegebiet, das auf Rosenheimer und Raublinger Seite an der B15 entsteht, dürfen sich nur verarbeitendes und produzierendes Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln.
„Wir brauchen Rechtssicherheit“
Robert Metzger, SPD
Lang ist die Liste der ausgeschlossenen Nutzungen: Vergnügungsstätten, Bordelle, Kompostieranlagen, Schrottplätze, Baumateriallager und Autowaschparks sind verboten. Trotzdem war sich der Stadtrat mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Robert Metzger einig: „Wir brauchen Rechtssicherheit.“
Denn es gibt ein Problem: Auch ein Hotel ist im neuen interkommunalen Gewerbegebiet geplant. Es wird seit Langem in diesem Bereich gewünscht. Das Institut für Fenstertechnik (IfT), das als technischer Dienstleister viele Geschäftskunden zu Gast hat und Seminare für internationale Kunden anbietet, benötigt dringend Beherbergungsmöglichkeiten. Weit müssen viele Besucher fahren, wenn sie vor Ort übernachten wollen. Auch viele Unternehmen in der Region drängen seit Jahren auf Ansiedlung weiterer Hotels. Die hohe Auslastung des neuen B&B-Hotels am Bahnhof beweist den großen Bedarf.
Ein Hotel im Gewerbegebiet am Oberfeld-Süd/Hochstraß, das 4,7 Hektar groß ist (2,4 Hektar auf Rosenheimer, 2,3 Hektar auf Raublinger Seite), muss seine Gäste jedoch auch bewirten. Dieses Restaurant könnte der Türöffner sein für Nachfolgeanträge, befürchtet der Stadtrat. Die Sorge, die im Raum steht: Könnte aus der Hotelgastronomie ein Rechtsanspruch für die Ansiedlung einer Fastfood-Kette abgeleitet werden? Oder eines Stundenhotels mit Bewirtung, fragte sich beispielsweise Robert Multrus, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler/UP. Gäbe es rechtliche Schlupflöcher für Discos oder andere Vergnügungsstätten?
Die Stadtverwaltung hatte versucht, diese Bedenken durch eine Formulierung im Bebauungsplanentwurf auszuschließen. Für das Hotel solle nur eine Speise- und Schankwirtschaft genehmigt werden, die nicht größer als 150 Quadratmeter sei und bei der die Bewirtung nur im „funktionalen Zusammenhang“ mit dem Hotel“ stehe. Das müsse bedeuten, so Andreas Lakowski (SPD): „Handhabung wie eine Kantine.“ Am liebsten hätten Stadträte wie Franz Lukas von den Grünen den Zugang zum Speiselokal im Hotel nur den dortigen Gästen erlaubt. Auch Gabriele Leicht (SPD) forderte eine saubere Formulierung, damit die Gastronomie im Hotel nur eingeschränkt öffnen könne und nur einem speziellen Besucherkreis zur Verfügung stehe.
„Über einen Bebauungsplan festlegen, wer ein Lokal besuchen darf? Das geht nicht“, zeigte sich Baudezernent Helmut Cybulska überzeugt. Rechtsdezernent Helmut Hoch sah es als ausreichend rechtssicher an, wenn die Wirtschaft funktional dem Hotelbetrieb untergeordnet werde.
„Keine richterlichen Bezugsfälle“
Herbert Borrmann, CSU
Doch der Stadtrat war so verunsichert, dass er die Billigung des Bebauungsplanentwurfs für das Gewerbegebiet auf die Dezembersitzung verschob. Gemeinsam mit Raubling soll eine Lösung entwickelt werden, „die keine richterlichen Bezugsfälle ermöglicht“, so Borrmann.
Die Stadt ist in der Tat ein gebranntes Kind, das bei diesem Thema das Feuer scheut: Juristische Auseinandersetzungen gab es bereits über ein geplantes Bordell im Aicherpark, das im Gewerbegebiet einer Stadt wie Rosenheim grundsätzlich erlaubt ist. Aktuell für Ärger sorgt ein aus anderen Gründen nicht gewünschter Betrieb am Oberfeld: eine Autowaschanlage, die genehmigt werden musste. Ausdrücklich waren im Bebauungsplan für dieses Areal Tankstellen ausgeschlossen worden, nicht aber Selbstbedienungswaschanlagen.