Jeder Autofahrer bekommt panische Angst, wenn blaugewandete Verkehrsüberwacher sich dem nicht ganz korrekt abgestellten vierrädrigen Liebling nähern. Da kann es brenzlig werden. Junge Leute bilden die eine Spezies der Ordnungswidrigen, betuchte Eigner hochklassiger Premiumkarossen die andere. Die Jungen lassen es darauf ankommen, da das Parkhaus zuviel kostet, die Wohlhabenden zeigen keine Lust, mit ihren breiten Karossen lange in die zu engen Autokasernen zu fahren und zahlen Strafzettel aus der Portokasse.
Parken ist das eine, Halten das andere. Vor ein paar Jahren gab es in unserer Stadt einen Streit, weil ein Angehöriger sein Auto vor einer Arztpraxis anhielt, um einen gehbehinderten Senior dort aussteigen zu lassen und ihn auch hinein zu geleiten. Dafür setzte es von der gerade anwesenden Verkehrsüberwachung einen Strafzettel.
Wie soll man in einer solchen Situation einem uneinsichtigen Amtsträger ohne Augenmaß begegnen? „Dann bringen Sie doch den Opa selbst hinein!“ oder: „Hier ist der Autoschlüssel, drehen Sie mal solange eine Runde um den Block“?
Eine Beobachtung an der König-Otto-Kreuzung: Ein Paketpostzusteller wurde wegen Anhaltens von der Verkehrsüberwachung angegangen. Was soll er denn machen? Die Packerl im Fahren aus dem Auto vors Geschäft werfen?
Besonders krass aber eine aktuelle Begebenheit aus Düsseldorf: Ein leicht dementer 86-Jähriger, der seinen Hund ausführte, machte Rast auf der Bank einer Bushaltestelle – ohne Fahrschein. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 35 Euro in bestem Amtsdeutsch: „Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zwecksbestimmung entsprechend.“ Die Stadt Düsseldorf nahm den Bußgeldbescheid erst nach öffentlicher Aufregung wieder zurück.