Rosenheim – Blinkende Leuchtschriften, folienverhängte Fassaden, Werbeständer auf Gehsteigen: Welche Formen von Werbeanlagen in der Stadt wo erlaubt sind, wird in der Werbeanlagensatzung geregelt. Um Auswüchse zu verhindern und das Stadtbild zu schützen, soll nun eine neue Satzung erlassen werden.
Die Stadtverwaltung hatte bereits im Vorfeld einen Entwurf mit dem Citymanagement als Vertreter der Unternehmen und Einzelhandelsbetriebe diskutiert, doch in einigen Punkte konnte man keine gemeinsame Position finden. Wo verlaufen genau die Grenzen der Innenstadt-Zone? Und soll man die Innenstadtzone nochmals unterteilen? Ist die Verwendung von Dreiecksständern in der Satzung zu regeln? Wie hält man es mit Werbeflaggen?
SPD, Grüne und Freie Wähler/UP hätten im Ausschuss über die einzelnen Punkte gerne abgestimmt, die CSU sah aber noch Klärungsbedarf: Fraktionsvorsitzender Herbert Borrmann beantragte, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern der Verwaltung und der Verbände einzurichten, um sich über die offene Fragen zu verständigen. Der Antrag wurde mit 7:4 Stimmen angenommen.ku