Zahlreiche Anzeigen sind das Ergebnis von Kontrollaktionen in Rosenheimer Shisha-Bars. Die Polizeiinspektion führte sie gemeinsam mit dem Hauptzollamt und dem Ordnungsamt der Stadt durch.
Besonders stach eine Shisha-Bar heraus, die bereits mehrfach kontrolliert worden war. Hier wurde ein CO-Wert von 125 ppm festgestellt, obwohl der Betrieb bereits entsprechende Auflagen erhalten hatte, welche nicht eingehalten wurden. Der arbeitsschutzrechtlich zulässige CO-Wert liegt bei 30 ppm, die Feuerwehr agiert ab einer Konzentration von 80 ppm nur noch unter Einsatz von schwerem Atemschutz. Der weitere Betrieb wurde noch am Abend bis zur Behebung der Mängel untersagt. Gegen den Betreiber leitete die Stadt Bußgeldverfahren ein. Das Hauptzollamt leitete ein Steuerstrafverfahren ein, da wieder unversteuerter Tabak im zweistelligen Kilobereich sichergestellt wurde. Bei einem Angestellten wurden Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aufgefunden, weshalb dieser dem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen wurde. Bei einem weiteren fanden die Ermittler eine geringe Menge Betäubungsmittel, eine nicht geringe Menge Dopingmittel sowie verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz.