Rosenheim – Derzeit werden bundesweit die Schöffen sowie die Jugendschöffen für die kommende Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. In der Stadt Rosenheim werden je zur Hälfte Frauen und Männer gesucht, die am Jugendschöffengericht Rosenheim und bei der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffen erstreckt sich auf nicht mehr als zwölf Sitzungen im Jahr. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausdrücklich erwünscht sind Deutsche mit Migrationshintergrund.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Daneben wird von den Schöffen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die sogenannten ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren, teilt die Stadt mit. Dabei stehe nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben worden sei. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
„Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung“, so die Stadt in einer Pressemitteilung. Juristische Kenntnisse seien nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen sei, brauche Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssten auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen die Stimme beider Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Interessenten richten ihre Bewerbung bis zum 28. Februar an das Stadtjugendamt, Telefon: 08031/3658341. Bewerbungsformulare und weitere Informationen können auf www.rosenheim.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.