Rosenheim – 2010 hatten die Beiträge im Stadtrat für heftige Diskussionen gesorgt – bei der Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung. „Man hat versucht, durch sehr niedrige umzulegende Kostenanteile zumindest bei Haupt- und Durchgangsstraßen eine gerechte Lösung zu erreichen“, erinnert sich Robert Multrus, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Ihre Landesversammlung hatte im Dezember beschlossen, den Satzungen, die die Anliegerbeiträge für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen festlegen, per Volksbegehren die Rote Karte zu zeigen. Dafür gab es so viel Zustimmung, dass die CSU-Landtagsfraktion bei ihrer Klausurtagung nun beschloss, die „hoch emotionale Diskussion“ nachhaltig zu befrieden.
„Die Straßen sind Allgemeingut und ihre Erhaltungskosten daher auch von der Allgemeinheit zu tragen“, unterstützt Multrus die Argumentation seiner Parteikollegen auf Landesebene. „Es darf nicht sein, dass Grundstückseigentümer hierfür mit zum Teil existenzgefährdenden Gebührenforderungen konfrontiert werden“ – zumal die Grundeigentümer anders als bei der Neuerschließung einer Straße durch Instandhaltung und Erneuerung in der Regel keine Vorteile hätten.
Das heutige Verkehrsaufkommen rechtfertige nicht, die Kosten für die Erneuerung und Verbesserung von Straßen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke aufzubürden.
Ein aktuelles Beispiel in Rosenheim: die Kufsteiner Straße. Viele Anlieger befürchten hohe Beiträge für den vierspurigen Ausbau der wichtigen Zufahrtsstraße zur Innenstadt.
„Abrechnung erfordert zu hohen Aufwand.“
Herbert Borrmann CSU
CSU-Fraktionsvorsitzender Herbert Borrmann nennt auch praktische Gründe, die für eine Überarbeitung und Anpassung der Beitragssatzungen sprechen. „Berechnung und Abrechnung erfordern einen viel zu hohen Aufwand. Die Abrechnungszeiträume sind zu lange. Auch die Gewichtung der Anteile der Anlieger muss dringend überarbeitet werden“, findet Borrmann.
„Von etlichen Fällen mit unbotmäßigen Härten“ spricht auch SPD-Fraktionsvorsitzender Robert Metzger in seiner Stellungnahme. Grundsätzlich habe die Diskussion gezeigt, „dass die Straßenausbaubeiträge aus Sicht vieler Betroffener kaum gerecht ausgestaltet werden können“.
„Politik im emotionalen Rahmen“
Franz Lukas, Grüne
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Franz Lukas, findet die jetzt geplante Abschaffung zwar vertretbar, aber nur, wenn sichergestellt sei, dass die Kommunen einen hundertprozentigen Ersatz für die Ausbaubeiträge aus dem Staatshaushalt erhalten würden. Er meint jedoch: „Trotzdem hätte man das von allen Landtagsfraktionen verabredete Monitoring der aktuellen Regelung im April 2018 abwarten sollen. Das war bei der letzten Gesetzesnovelle von allen Fraktionen einstimmig beschlossen worden und wäre formal und vom Vorgehen her korrekt. Aber Politik spielt sich ja nicht im rationalen Rahmen ab, sondern im emotionalen.“
„Das Thema bewegt unsere Bürger“, stellt auch Maria Knott-Klausner (FDP) fest. Die Beiträge seien ein unkalkulierbares Risiko für Grundstücks- und Wohneigentümer und könnten schnell zur finanziellen Bürde werden. „Menschen im Ruhestand oder minderjährige Erben können diese Beiträge nicht schultern.“ Deshalb habe die FDP in Bayern bereits im Mai 2015 auf dem Landesparteitag beschlossen, den betreffenden Artikel des Kommunalabgabengesetzes ersatzlos zu streichen.
„Mit großer Freude“ haben auch die Republikaner das angekündigte Volksbegehren der Freien Wähler aufgenommen, sagt Rudolf Hötzel. Bereits 2010 hätten sie bei der Diskussion im Stadtrat die Abschaffung gefordert und daran erinnert, dass Bundesländer wie Baden-Württemberg die Kosten übernehmen würden.
Nur: Wenn die Anlieger nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wer zahlt dann? Auf diese Frage haben die Stadtratsfraktionen ebenfalls eine gemeinsame Antwort: auf keinen Fall die Kommune.
„Finanzierung aus dem Steueraufkommen.“
Robert Multrus, Freie Wähler
Die zusätzlichen Lasten müssten, wie es der Gesetzentwurf der Freien Wähler auch vorsehe, „in vollem Umfang aus dem allgemeinen Steueraufkommen des Landes getragen werden“, so Multrus von den Freien Wählern. „Da uns ja immer erzählt wird, wie hoch der Überschuss im Freistaat ist und wie gut es uns geht, wäre es doch normal, wenn der Freistaat die Kosten übernehmen würde“, findet Hötzel.
CSU-Fraktionsvorsitzender Borrmann sieht jedoch die Notwendigkeit, die Abschaffung an die Tatsache zu binden, dass „entsprechende andere Finanzmittel“ auch wirklich zur Verfügung stehen. Borrmann warnt außerdem: „Der Erhalt der Straßeninfrastruktur für alle Verkehrsformen kommt nach Auffassung der CSU auch zukünftig eine hohe Bedeutung zu.“
„Der Ball liegt jetzt
bei der CSU.“
Robert Metzger, SPD
Ohne Ausgleich für die Kommunen würde der Haushalt in Rosenheim „noch mehr in Schieflage“ geraten, warnt Metzger von der SPD. „Dies könnte soweit gehen, dass die Finanzierung für Projekte wie den Ausbau von Kindertagesstätten oder Schulen neu aufgestellt werden müssen.“ Der Freistaat müsse deshalb seine Zuwendungen an die Kommunen deutlich steigern. Diese könne sich der Freistaat möglicherweise auch leisten. Hier liege der Ball nun im Feld der CSU.
Konkrete Vorschläge für die Finanzierung hat Grünen-Fraktionsvorsitzender Lukas parat: „Gelder aus dem Kfz-Steuer-Verbund.“ „Städte und Gemeinden sollten einen höheren Anteil an der Einkommenssteuer erhalten“, rät Knott-Klausner von der FDP.