Rosenheim – Kaum zwei Wochen, nachdem ein 33-jähriger Bulgare vom Rosenheimer Amtsgericht wegen Widerstand und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ließ er in einem Rosenheimer Kaufhaus ein teures Parfüm mitgehen. Seine Freundin, eine 26-jährige Verkäuferin aus Rosenheim, steckte den Flakon anschließend in ihre Tasche, obwohl sie bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, so die Anklageschrift.
Darüber hinaus war die Frau der uneidlichen Falschaussage angeklagt, weil sie in einem Verfahren gegen einen Bekannten mit einer angeblichen Alibiaussage als Zeugin ins Zwielicht geraten war. In dieser Sache war nicht festzustellen, ob es sich um einen Irrtum, ein Missverständnis oder wirklich um eine gezielte Falschaussage gehandelt hatte. Also stellte das Gericht diese Anklage auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein.
Anders beim Parfümdiebstahl: Zwar war das Paar aus dem Kaufhaus geflohen, wurde aber im Salinpark von einer Zivilstreife der Polizeiinspektion Rosenheim aufgegriffen. Dabei fand sich das gestohlene Parfüm in der Tasche der Rosenheimerin. Hätte sie es nicht an sich genommen, so hätte sie eine Beteiligung an dem Diebstahl bestreiten können. So aber war ihre Mittäterschaft zweifelsfrei bewiesen, stellte das Gericht in der Verhandlung fest.
Rosenheimerin war schon mehrfach vorbestraft
Auch dass der Dieb alkoholisiert gewesen war – mit etwa 0,2 Promille – half ihm vor Gericht nicht. Die erhebliche Rückfallgeschwindigkeit wurde ihm zum Verhängnis. Dass er bereit war, den Diebstahl allein auf sich nehmen, konnte seiner Kumpanin jedoch nicht helfen. Dazu kam, dass die Rosenheimerin mehrfach einschlägig vorbestraft war, ihr Freund hingegen nur ein einziges Mal. Deshalb beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegen den Bulgaren lediglich eine Geldstrafe, aber in der erheblichen Höhe von 4800 Euro.
Das konnte bei der rückfälligen Diebin nicht ausreichen. Weil das Parfüm aber zurückgegeben werden konnte, sollte es, so der Antrag der Staatsanwaltschaft, bei einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bleiben. Diese könne auch zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Vorschlag. Dazu sollte sie aber eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen.
Das Paar war anwaltlich nicht vertreten. Es war geständig und konnte nichts Entlastendes für sich vorbringen. Der Vorsitzende Richter Christian Merkel folgte deshalb den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Allerdings wandelte er die Geldbuße in eine gemeinnützige Arbeitsauflage um.