Aus dem Gerichtssaal

Drogenschmuggler unter Überwachung

von Redaktion

Zwei Brüder müssen hinter Gitter, weil die Polizei sie mit sechs Kilo Marihuana schnappte

Rosenheim/Inntalautobahn – Seit Jahren ist ein in Karlstadt bei Dachau lebender Italiener drogenabhängig. Weil Cannabis und Kokain teuer sind, geriet er in Schulden. „5000 Euro“, so berichtete er dem Rosenheimer Schöffengericht, „schuldete ich meinem Dealer“. So sah er es als einen Rettungshalm, als ihm der Dealer vorschlug, für ihn „Gras“ aus Italien zu holen. Das sollte mit 5000 Euro honoriert werden – so wäre er auf einen Schlag seine Schulden los.

Allerdings hatte er keinen Führerschein mehr, weil er unter Drogen Auto gefahren war. Aber wozu gibt es Familie? Sein älterer Bruder, arbeitslos und krank, hatte einen Führerschein – und Zeit.

Was die beiden nicht ahnen konnten: Der Dealer in Landshut war längst im Fadenkreuz der Kripo und dessen Telefon wurde kontinuierlich abgehört. Die Kriminalbeamten in Landshut wussten deshalb über jeden Schritt Bescheid. Als der Bruder einen Audi A4 anmieten wollte, wurde die Kripo bei der Leihwagenfirma vorstellig und beauftragte diese, einen GPS-Sender am Wagen anzubringen.

So fuhr der 44-jährige Bruder unter Polizeiüberwachung nach Italien, um in Furlane nördlich von Venedig eine Sporttasche zu übernehmen, die er nach Landshut bringen sollte. Nachdem die Brüder in Kiefersfelden die Grenze nach Deutschland überquert hatten, informierte die Landshuter Kripo die Rosenheimer Kollegen. Am Rastplatz „Heuberg“ auf der Inntalautobahn war das Abenteuer der beiden Italiener zu Ende. Knapp sechs Kilo Marihuana befanden sich in der Sporttasche im Kofferraum.

Haftstrafe

von drei Jahren

Staatsanwältin Melanie Bartschat beantragte – indem sie den Strafrahmen der vorherigen Verständigung ausschöpfte – gegen den Initiator eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dessen Bruder sei wohl nur Mittäter gewesen. Für ihn forderte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Bei diesem Strafmaß ist eine Bewährung ohnehin nicht möglich.

Tatsächlich strebte – angesichts der Drogenmenge – auch keiner der Verteidiger, eine Bewährungsstrafe an. Der Verteidiger des älteren Bruders, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erläuterte dem Gericht, dass sein Mandant weder in Planung noch Ablauf des Geschehens eingebunden gewesen sei. Er sei schuldig der Mittäterschaft, aber eben nur der notwendige Fahrer gewesen. Weil ohne Vorstrafen, sei eine Haftstrafe am unteren Ende der Verständigung, also zwei Jahre und drei Monate, notwendig, aber auch ausreichend.

Für seinen Mandanten, den Haupttäter, führte der Verteidiger Rechtsanwalt Stefan Seitz an, dass der mit seinem Geständnis dem Gericht ein langwieriges Verfahren erspart habe. Auch er hielt ein Strafmaß am unteren Ende des Verständigungsvorschlages für angemessen: Drei Jahre Haft, wobei – wie vom Gutachter Dr. Josef Eberl vorgeschlagen – die Unterbringung in einer geschlossenen Therapieanstalt diesen von seiner Suchtabhängigkeit befreien könne.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann sah sich außerstande, die große Menge an eingeführten Drogen zu übersehen – und wertete auch die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Haupttäters. Der war nur vier Wochen zuvor wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Deshalb verhängte es gegen den Fahrer eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der jüngere Bruder musste – angesichts seiner Vorstrafen und seiner aktiveren Rolle – eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten hinnehmen. Dazu wird ihm die Therapie in einer geschlossenen Anstalt auferlegt.

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