Wenn Paare heiraten und sie legen nichts anderes fest, tritt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Welche Konsequenzen dies mit sich bringt, wird den meisten Betroffenen erst dann bewusst, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet. Jetzt ist der große Kassensturz angesagt. Ein Vortrag zum Thema „Trennung/Scheidung – Zugewinnausgleich – wie wird er berechnet?“, findet am Mittwoch, 28. Februar, um 19.30 Uhr, in der AWO Rosenheim, Ebersberger Straße 8, statt. Ein Fachanwalt für Familienrecht erklärt die Berechnung des Zugewinns als Grundlage für gemeinsame Verhandlungen. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Infos bei Josef Linsler
unter Telefon 09321/9279671, per Mail
an rosenheim@isuv.de
sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de.