Verwirrung um verwirrende Lastschriften

von Redaktion

Fehler bei Steuer- und Abgabeabbuchungen

Rosenheim – Viele Rosenheimer haben sich verwundert die Augen gerieben, als sie auf ihren Bankauszug blickten: Dort standen unter dem Titel „Folgelastschrift“ verwirrende Nummernkombinationen für Abbuchungen der Stadtkasse. Aufgrund der Höhe konnten viele erahnen, dass es sich um Grundsteuer und Müllgebühren handelt. Die Stichworte fehlten jedoch, eine Zuordnung ist nicht möglich, kritisieren OVB-Leser, die auch darauf hinweisen, dass diese Kontoauszüge als Nachweis beim Finanzamt wohl nicht akzeptiert werden.

Die Stadtverwaltung teilt auf Anfrage mit, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist. „Wir bitten, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen“, so die Pressestelle. Alle durch die Stadt beauftragten SEPA-Lastschriften zum 15. Februar für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Müll- und Niederschlagswassergebühren enthalten nicht aussagekräftige Textbestandteile, bestätigt die Stadt. Aufgrund eines technischen Fehlers sei es zum für die Kunden unverständlichen Buchungstext im Kontoauszug gekommen.

Eine Erklärung, um welche Steuer- oder Abgabenart es sich handelt, könne die 13-stellige Nummernkombination am Beginn des Lastschrifttextes liefern. Die dreistellige Nummer in der Mitte kennzeichne die Steuer- oder Abgabeart: 010 = Grundsteuer A, 020 = Grundsteuer B, 030 = Gewerbesteuer, 070 = Straßenreinigung/Müllgebühren, 080 = Niederschlagswassergebühr.

Zur nächsten Fälligkeit wird die Bezeichnung der Steuer oder Abgabe im Lastschrifttext wieder wie gewohnt gedruckt werden. duc

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