Rosenheim – Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung der Stickoxid- und Feinstaubgrenzwerte in Städten für rechtmäßig erklärt. Die OVB-Heimatzeitungen haben Passanten in der Fußgängerzone gefragt, wie sie zu den möglichen Fahrverboten stehen und inwieweit sie persönlich von solchen Entscheidungen betroffen sein würden.ir/hei