Rosenheim – Was war geschehen? Die Stephanskirchenerin suchte einen Parkplatz in der Nikolaistraße, zog ordnungsgemäß einen Parkschein, ging einkaufen und kam innerhalb der gezahlten Parkzeit an ihr Auto zurück. „Dort erwartete mich schon eine Politesse samt Strafzettel. Auf mein Nachfragen, warum ich jetzt zusätzlich zahlen muss, zeigte sie auf ein kleines Schild, auf dem ‚Längsparken‘ stand.“
Genau hier liegt der Hund begraben: Julia Thiesen stand mit ihrem Auto senkrecht zur Straße, parkte also schräg – wie alle anderen Autofahrer neben ihrem Wagen auf den gekennzeichneten Parkfläche entlang der Nikolaistraße auch.
„Die Politesse hatte auf einen Schlag über zehn Autos, denen sie ein Knöllchen verpassen konnte. Das kann doch nicht wahr sein“, ärgert sich Julia Thiesen. Sie habe daraufhin mehrere Autofahrer befragt und die wenigsten hätten gewusst, dass man hier nicht schräg parken dürfe. Julia Thiesen kritisiert, dass die irreführenden Kennzeichnung für die schrägen Parkbuchten nach wie vor vorhanden seien. Die Parkplätze für Längsparker dagegen seien nicht eindeutig gekennzeichnet. Das „Mini-Hinweis-Schild“ rette die Situation nach Ansicht von Julia Thiesen auch nicht.
Diese Einwände brachte sie auch beim Leiter der kommunalen Verkehrsüberwachung vor. Dieser habe ihr gegenüber gesagt, dass in der Nikolaistraße „ganz selten“ längs geparkt und mehrfach am Tag kontrolliert werde. Diese Aussage sorgt für Unverständnis bei der Stephanskirchenerin: „Für mich und sicher viele andere Autofahrer, die dort täglich aufgeschrieben werden, ist das Abzocke “, macht sie ihrem Ärger Luft. „Will Rosenheim keine Besucher mehr? Einerseits wird geklagt, dass keiner mehr hier einkauft und auf der anderen Seite werden parkende Autos sofort aufgeschrieben.“
Was sagt die Stadt Rosenheim dazu? „Zunächst vorweg: Die Arbeit der kommunalen Verkehrsüberwachung hat nichts mit ‚Abzocke‘ zu tun.“, stellt Pressesprecher Christian Schwalm klar. Weiter erklärt er: „Die Neuordnung der Parksituation wurde aufgrund der Baustelle in der Nikolaistraße notwendig. Um trotz verengter Fahrbahn einen reibungslosen Begegnungsverkehr aufrechterhalten zu können, wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite das ‚Längsparken‘ angeordnet.“ Diese Neuregelung werde zum einen durch die Anbringung von Zusatzzeichen mit dem Hinweis „Längsparken“ und zum anderen durch die gelbe Bodenmarkierungen verdeutlicht. Diese seien bei der im Straßenverkehr geforderten Sorgfalt und Umsicht gut wahrnehmbar, so der Stadtsprecher. Für Julia Thiesen und etliche andere verwarnte Autofahrer waren sie das allerdings nicht.