Abgasbelastung

Rosenheim wünscht sich Messstationen

von Redaktion

Rosenheim möchte im Stadtgebiet Feinstaub- und Stickoxidbelastungen messen lassen. Ein entsprechender Antrag der Grünen fand im Haupt- und Finanzausschuss einhellige Unterstützung. Nun will man mit dem zuständigen Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Kontakt treten.

Rosenheim – Die Diskussion um Feinstaubbelastungen hat die Stadt erreicht: Die Grünen-Fraktion hatte beantragt, dass die Kommune sich beim zuständigen Landesamt für Umwelt um Messstationen für die Feinstaub- und Stickoxidbelastung bemüht und bei hohen Belastungen entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung ergreift. Die Grünen gehen davon aus, dass die Grenzwerte an viel befahrenen Straßen auch in Rosenheim überschritten werden. „Es geht darum, dass wir wissen, wie die Situation in Rosenheim ist und wo wir aktiv werden müssen“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzender Franz Lukas. Er wies auf die gesundheitlichen Risiken hin. Sinnvoll wären solche Messungen in seinen Augen vor allem dort, wo sich Schulen an Hauptverkehrsstraßen befinden, etwa vor der Prinzregentenschule oder der Astrid-Lindgren-Schule an der Innsbrucker Straße.

Der Vorschlag stieß bei CSU, SPD und Freien Wählern/UP auf Zustimmung. „Finde ich gut“, meinte auch Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer. Herbert Borrmann (CSU) hielt Messungen an der „inoffziellen B15“ – Brückenberg, Enzenspergerstraße und Klepperstraße für sinnvoll, Robert Multrus (Freie Wähler/UP) regte an, die Werte in der Kufsteiner Straße zu überprüfen.

Derartige Messstationen werden nicht von den Kommunen selbst eingerichtet und betrieben. In Bayern ist dafür das Landesamt für Umwelt zuständig. Bislang hat das LfU erst einmal in Rosenheim Abgasmessungen vorgenommen. Nach Klagen von Anwohner und einer folgenden juristischen Ausseinandersetzung hatte die Behörde in den ersten Monaten des Jahres 2015 in der Hubertusstraße Messgeräte installiert. Damals waren nur einzelne erhöhte Werte festgestellt worden. „Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für relevante Luftverunreinigungen“, hieß es von Seiten der Stadtverwaltung.

Ein einfacher Antrag beim LfU reicht allerdings nicht aus, wie Rechtsdezernent Herbert Hoch im Ausschuss erläuterte. Zunächst müssen die Verkehrszahlen auf den in Betracht kommenden Straßen erfasst werden. Das LfU hat eigene Rechenmodelle entwickelt. Aufgrund der Verkehrsdaten ermittelt das Amt dann, ob auf den jeweiligen Straßenabschnitten mit Überschreitungen der Grenzwerte zu rechnen ist. Erst wenn feststeht, dass eine Straße „messwert“ ist, müsste in einem zweiten Schritt entschieden werden, ob und wo entsprechende Messungen schließlich tatsächlich durchgeführt werden.

„Der erste Schritt ist, dass wir mit dem Landesamt sprechen“, meinte Hoch. Dann muss die Stadt die entsprechenden Straßenzüge auswählen, klären, welche Anforderungen für die Erfassung der Verkehrsbelastungen gelten oder welche Rolle beispielsweise der Schwerlastverkehr spielt. Erst wenn dies feststehe, könne man das weitere Vorgehen festlegen, so Hoch.

Über den Fortgang des Antrags soll regelmäßig im Verkehrsausschuss berichtet werden. Hoch dämpfte allerdings die Erwartungen auf eine schnelle Umsetzung: „Das hängt von den Kapazitäten des LfU ab. Ich kann mir aber vorstellen, dass wir nicht die einzige Kommune sind, die sich deshalb jetzt an das Landesamt wendet.“

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