Rosenheim – Ein enormes Schlüsselbrett hängt offen im Büro, ein Schrank ist gefüllt mit Handys, ein anderer mit Regenschirmen in verschiedenen Farben. Einkaufswagen sind randvoll gefüllt mit Rucksäcken und Taschen, zahlreiche Kisten sind mit der Beschriftung „Herbstfest 2017“ versehen. Blaue Müllsäcke in den Regalen enthalten Fundstücke aus Kaufhäusern. In einer Doppelgarage vor dem Gebäude werden Fahrräder und Kinderwagen gelagert. Was sich wie ein Ramschladen anhört, ist eine mit großer Sorgfalt organisierte Behörde.
5100 Fundsachen sind im vergangenen Jahr im Fundamt in der Möslstraße eingegangen. Eine Zahl, die sich laut dem Leiter Dieter Kirstein im üblichen Rahmen bewegt. Seit 15 Jahren verwaltet der Rosenheimer jetzt schon die Verluste anderer: „Ich mache den Beruf sehr gern. Er ist abwechslungsreich und ich erlebe viele positive Dinge mit den Bürgern.“
Die Freuden des Berufs: Wenn eine Frau ihren Ehering endlich wieder findet oder Männer den verloren geglaubten Autoschlüssel in den Händen halten.
Zwischen fünf und
150 Fundstücke täglich
Zwischen fünf und 150 Fundsachen gehen täglich im Fundamt ein. „Die großen Mengen kommen immer dann zusammen, wenn wir eine Lieferung aus dem Hallenbad erhalten,“ erklärt Kirstein. Wenn nun also beispielsweise die Ladung vom Schwimmbad in der Möslstraße eintrifft, werden die Gegenstände in verschiedene Gruppen unterteilt. „Das erleichtert uns das Suchen,“ sagt Kirstein.
Schlimmer als das verlorene Handtuch sind Geldbeutel, Handy oder Schlüssel – „die Klassiker des Fundamts,“ wie der Leiter betont.
Die ersten sechs Wochen, nachdem der Gegenstand verloren wurde, bezeichnet Kierstein als „Hoffnungsfrist“: Wenn ein verlorener Gegenstand nicht nach sechs Wochen im Fundamt aufgetaucht ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass er wiedergefunden wird. Zu schnell sollte ein „Verlierer“ aber auch nicht nachfragen: „Die Bürger, die Dinge verloren haben, sollten zwei Wochen warten, bevor sie ins Fundamt kommen,“ rät Kirstein.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate, gefolgt von einer Abholfrist von 14 Tagen. Danach verfallen alle Rechte. „Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen rostigen Schlüssel oder einen Goldbarren handelt: Nach den sechseinhalb Monaten verfällt das Besitzrecht, und der Finder wird schriftlich benachrichtigt, dass sein Gegenstand jetzt frei ist und abgeholt werden kann,“ erklärt der Fundamtleiter. Gegen eine Verwaltungsgebühr tauscht der verlorene Gegenstand dann seinen Besitzer.
Hoffnungsfrist von sechs Wochen
Auch mit Betrügern muss er sich herumschlagen. „Nach 15 Jahren im Beruf kann ich aber relativ gut einschätzen, wer ehrlich ist“, erklärt er. Trotzdem beteuert Kirstein, dass die Rosenheimer in der Regel sehr ehrlich sind. An einen Fall erinnert er sich speziell zurück: „Bei mir wurde einmal ein unbeschriebenes, zugeklebtes Kuvert mit 3500 Euro abgegeben. In anderen Städten wäre so etwas nicht passiert.“
Von 100 Dingen, die verloren werden, tauchen 60 Prozent wieder auf. „Ein Drittel wird vom Finder als Eigentum beansprucht, das zweite Drittel geht an den Verlierer oder Eigentümer, das dritte Drittel bleibt beim Fundamt,“ so Kirstein weiter. Die Gegenstände, die im Fundamt bleiben, werden versteigert.
Das skurrilste Fundstück, an das sich Kirstein erinnern kann: Der Reifen eines Lastwagens, aber auch Rollstühle und ein ausgestopfter Fuchs stehen ganz oben auf seiner Liste.