Aus dem GErichtssaal

Vergebliche Flucht nach Thailand

von Redaktion

Vorbestrafter Schläger muss ins Gefängnis – Bei Rückkehr am Flughafen festgenommen

Rosenheim – Knapp 20 Monate zurück lag eine Körperverletzung, die nun in Rosenheim verhandelt wurde. Am 17. Juli 2016 stieß um 3 Uhr morgens ein Student aus Stephanskirchen auf der Tanzfläche einer Diskothek in der Adelzreiterstraße versehentlich gegen eine junge Frau. Kaum, dass er seine Entschuldigung ausgesprochen hatte, drosch ihm deren Freund die Faust ins Gesicht. Der Student ging mit gebrochener Nase zu Boden und musste anschließend in die Klinik gebracht werden.

Er selber konnte gar nicht beschreiben, wer ihn da niedergeschlagen hatte. Zwei weibliche Gäste hatten den Vorfall allerdings beobachtet und denen waren der Täter sowie auch dessen Freundin bekannt.

Weil der Angeklagte, ein 36-Jähriger aus Rosenheim, bereits fünfmal wegen Körperverletzung verurteilt worden war und deshalb bereits mehrere Jahre hinter Gittern verbracht hatte, wollte die Staatsanwaltschaft den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen. Das Gericht erließ im Dezember 2016 gegen den gelernten Schreiner einen europäischen Haftbefehl. Der lief allerdings zunächst ins Leere: Der Gesuchte hatte sich nach Thailand abgesetzt.

Handschellen klickten bereits am Flughafen

Nachdem er dort 13 Monate verbracht hatte, kehrte er im Februar 2018 schließlich nach Deutschland zurück. Er wurde noch am Flughafen festgenommen. Auch wenn sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erklärte, er sei zu dem Zweck zurückgekehrt, um sich den Behörden zu stellen, so wurde dies im Gerichtssaal eher ungläubig zur Kenntnis genommen.

In einem Rechtsgespräch kamen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung überein, dass der Angeklagte – vorausgesetzt er sei umfassend geständig – eine Haftstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten zu erwarten habe. Von einer Aussetzung zur Bewährung konnte in diesem Fall keine Rede sein, hatte der 36-Jährige die Tat doch unter drei noch offenen Bewährungen begangen.

Die Verhandlungspause nutzten Freundinnen und Freunde des Angeklagten fleißig, um im Gericht Erinnerungsfotos von dem doch nicht alltäglichen Ereignis zu knipsen.

Staatsanwalt forderte zwölf Monate Haft

In seinem Schlussvortrag erklärte Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner, dass es sich hier offensichtlich um einen unbelehrbaren Wiederholungstäter handle. Die Vorstrafenliste und die drei offenen Reststrafen würden dies hinreichend belegen. Er beantragte die längste Haftversion aus der Verständigung mit zwölf Monaten Gefängnis.

Rechtsanwalt Dr. Markus Frank zählte eine Reihe von in seinen Augen entlastenden Faktoren auf, die ein milderes Strafmaß begründen sollten. So seien das Geständnis und die alkoholbedingte Enthemmung bei der Tat strafmildernd zu bewerten. Ebenfalls seien die lange Verfahrensdauer wie die Bereitschaft seines Mandanten, sich zu stellen, in diesem Zusammenhang zu sehen. Er beantragte deshalb eine Haftstrafe von sechs Monaten, dies auch im Hinblick darauf, dass nun auch die offenen Bewährungszeiten widerrufen würden, mit denen nochmals rund zwei Jahre Gefängnis dazukommen.

Das Gericht berücksichtigte ausdrücklich alle vorgetragenen Argumente und verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Gefängnis. Damit wird er nun insgesamt zweieinhalb Jahre in Haft gehen. au

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