Aus dem Gerichtssaal

Prügel hatten kein rassistisches Motiv

von Redaktion

Am vergangenen 26. September berichtete das OVB von einer Attacke gegen einen afghanischen Asylbewerber. Die Polizei hatte wegen missverständlicher Aussagen einen rassistischen Hintergrund angenommen. Jetzt fällte das Gericht sein Urteil.

Rosenheim – Was war geschehen? Vier Rosenheimer waren von einem Oktoberfestbesuch nach Rosenheim zurückgekehrt, deshalb auch die bayerische Trachtenkleidung. In der Stadt zog man noch „um die Häuser“, bis man gegen 4 Uhr morgens in einem Nachtlokal an der Samerstraße auf eine Bekannte traf. Ihr war kurz zuvor von einem Unbekannten, angeblich einem ausländischen Mann, auf das Auge geschlagen worden, sodass sie ein „Veilchen“ davontrug.

Die Stimmung war aufgeheizt und man wurde des Lokals verwiesen. Auf der Straße trafen dann zwei Gruppen aufeinander. Alle alkoholisiert, nur ein Afghane – der keinen Tropfen Alkohol trinkt – versuchte, zu beschwichtigen. Dabei wirkte er auf einen 23-jährigen berauschten Thailänder offenbar derart bedrohlich, dass er ihn mit der Faust so heftig auf die Nase schlug, dass diese dreifach gebrochen wurde. Zwar behauptete der 23-Jährige, er sei mehrfach geprügelt und getreten worden, aber da trog ihn wohl seine Erinnerung, denn niemand sonst hatte derlei beobachtet. Darüber hinaus benannte der Mann einen großen blonden Beteiligten, den aber ebenfalls niemand sonst als Täter erkannt hatte.

Beide, der Thailänder und der Blonde, ein 25-Jähriger aus Stephanskirchen, standen nun vor Amtsrichter Wolfgang Fiedler, der versuchte, Klarheit in das Dickicht von Vorwürfen und Erklärungen zu bringen. Der Thailänder hatte seinen Faustschlag bereits bei der Polizei unumwunden zugegeben. Er habe sich bedroht gefühlt und gewissermaßen als „Voraus-Verteidigung“ den Afghanen ins Gesicht geschlagen. Der zweite Angeklagte berichtete, er habe den Faustschlag gesehen, und um größere Auseinandersetzungen zu vermeiden, habe er die beiden getrennt und den Thailänder weggezogen. Selber habe er keinesfalls zugeschlagen. Den heftigen Faustschlag konnten vor Gericht weitere Zeugen bestätigen, nicht aber irgendwelche Tätlichkeiten von weiteren Beteiligten.

Die Gutachterin Dr. Marina Brunner von der DNA-Prüfstelle konnte nicht zweifelsfrei feststellen, ob oder dass der Bürokaufmann gegenüber dem Afghanen tätlich wurde.

In seinem Schlussvortrag hielt der Staatsanwalt dem Thailänder zwar zugute, dass er von Anfang an geständig gewesen sei, aber die Heftigkeit der Tatfolgen – der Afghane leidet noch immer unter Problemen mit der Nase und muss wohl noch einmal operiert werden – müsse sich im Strafmaß niederschlagen. Er beantragte eine Haftstrafe von elf Monaten, die bei einem angemessenen Bußgeld zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Staatsanwalt hielt eine Tatbeteiligung des Mannes aus Stephanskirchen für bewiesen und wollte diesen mit acht Monaten Haft bestraft wissen. Möglich sei aber auch hier eine Bewährungsstrafe mit Bußgeld.

Laut dem Verteidiger des Stephanskircheners, Rechtsanwalt Christian Rösch, hatte jedoch keiner der bekannten Zeugen seinen Mandanten belastet, auch hätten die DNA-Untersuchungen keinerlei Nachweis einer Schuld seines Mandanten erbracht. Er beantragte daher Freispruch.

Geldstrafe und

ein Freispruch

Richter Fiedler honorierte das frühzeitige Geständnis des Thailänders, der anwaltlich nicht vertreten war, auch im Hinblick darauf, dass die angeblich rassistische Tat in den Bereich eines „normalen, trunkenen Körperverletzungsdeliktes“ zurückgeführt werden könne. Er beließ es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Stephanskirchener wurde freigesprochen.

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