Aus dem Gerichtssaal

Täterbeschreibung war zu dürftig

Hat ein 24-jähriger Türsteher einen 23-jährigen Rosenheimer verprügelt oder nicht? Diese Frage musste jetzt das Amtsgericht Rosenheim klären. Zugrunde lag ein Strafbefehl gegen den Türsteher, gegen den dessen Verteidiger Beschwerde eingelegt hatte.

Von Theo Auer

Rosenheim – Die Prügeltat soll am 18. August 2017 gegen 23 Uhr vor dem Nachtlokal in der Adelzreiterstraße passiert sein, als der Rosenheimer versuchte, in das Lokal zu gelangen. Ein daraufhin ergangener Strafbefehl sollte den Türsteher für sieben Monate hinter Gitter bringen. Der Mann war bereits e

Montag, 22. Dezember 2025

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