Stadt appelliert zur Gartenzeit an die Bürger: Ruhezeiten einhalten
Ordnungsamt weist auf die Verordnungen hin – Regelungen auch für den Einsatz des Rasenmähers
Rosenheim – In der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung hat die Stadt Rosenheim festgelegt, wann lautstarke Gartenarbeiten oder ruhestörende Hausarbeiten erledigt werden dürfen. Gemäß dieser Verordnung können diese Arbeiten nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uh