Stadt appelliert zur Gartenzeit an die Bürger: Ruhezeiten einhalten

Ordnungsamt weist auf die Verordnungen hin – Regelungen auch für den Einsatz des Rasenmähers

Rosenheim – In der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung hat die Stadt Rosenheim festgelegt, wann lautstarke Gartenarbeiten oder ruhestörende Hausarbeiten erledigt werden dürfen. Gemäß dieser Verordnung können diese Arbeiten nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uh

Mittwoch, 5. November 2025

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