Rosenheim – In der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung hat die Stadt Rosenheim festgelegt, wann lautstarke Gartenarbeiten oder ruhestörende Hausarbeiten erledigt werden dürfen. Gemäß dieser Verordnung können diese Arbeiten nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uhr und an Samstagen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr ausgeführt werden. Es ist immer eine Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen sind derartige Arbeiten verboten.
Unter ruhestörende Hausarbeiten und Gartenarbeiten fallen unter anderem das Hämmern und Bohren in der Wohnung, das Sägen oder Hacken von Holz im Garten und der Einsatz von Rasenmähern – unabhängig davon, ob ein Elektrorasenmäher oder ein neuartiger Rasenroboter verwendet wird. Auch bei der Nutzung eines Rasenroboters müssen die Ruhezeiten eingehalten werden – eine entsprechende Programmierung hilft Streitigkeiten vorzubeugen.
Die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung ist auf der Internetseite der Stadt zu finden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße belegt werden.
Weitere Informationen erteilt das Ordnungsamt unter Telefon 3651861 oder 3651862