Rosenheim Wasserwiesen – In Essen berichtete ihm sein Neffe – so die Einlassung des 49-Jährigen – von einem Markt, auf dem man besonders günstig einkaufen könne. Und tatsächlich machte er dort die Bekanntschaft eines Bulgaren, der ihm in einer Garage etwa 3000 Kosmetikartikel, Parfüms und Alkoholika anbot. Der Gesamtwert der original Markenartikel lag bei über 30000 Euro. Er konnte diese Ware zu einem Gesamtpreis von 5000 Euro erwerben.
Dass es sich bei diesem Preis wohl um Diebesgut handeln musste, war ihm durchaus klar. Er beabsichtigte, nun die ganze Ladung nach Rumänien zu schaffen und erhoffte sich ein lohnendes Geschäft. Dass es sich tatsächlich um Diebesgut handelte, bestätigte der Beamte der Polizei-Inspektion Rosenheim. Bei der Überprüfung hatte sich herausgestellt, dass an einem Großteil der Produkte noch die Diebstahlsicherung vorhanden war, die in diesem Fall jedoch keinen Schutz geboten hatte. Auch stellte die Kripo fest, dass die Produkte aus Beständen von zwei bekannten Drogerieketten stammten. Wo genau die Waren entwendet worden waren, war aber nicht mehr exakt festzustellen.
Aufgefallen war der Hehler auf der Autobahn A8 den Schleierfahndern beim Parkplatz Wasserwiesen, weil der Pkw derart überladen war, dass das Heck nahezu am Boden aufschlug. Bei der Kontrolle purzelten den Beamten Kartons und Umverpackungen geradezu entgegen.
Die beiden Angeklagten waren bereits bei der Polizei umfassend geständig und so kamen sie vor Amtsrichter Wolfgang Fiedler, wo sie der Hehlerei angeklagt waren. Bei der Warenmenge wäre eine Anklage beim Schöffengericht durchaus denkbar gewesen. Weil die zwei aber nicht, beziehungsweise nur unwesentlich vorbestraft waren, schien ein geringeres Strafmaß möglich.
Nichtsdestotrotz beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten 20 Monate Haft und gegen dessen Schwiegermutter 22 Monate. Die Möglichkeit einer Bewährung wollte sie nicht zugestehen.
Die Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse und Rechtsanwältin Gabriele Sachse, verwiesen darauf, dass es sich um ein einmaliges Geschehnis, und damit keinesfalls um Gewerbsmäßigkeit handle. Beide hielten jeweils eine Strafe von zwölf Monaten für angemessen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Richter Fiedler ging wegen der großen Warenmenge und der kriminellen Energie in seinem Urteil mit 22 und 23 Monaten Gefängnis über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Er gestand den beiden aber Bewährung zu. Zum einen, weil sie nicht oder kaum vorbestraft waren und insbesondere deshalb, weil sie nicht zum Zwecke einer Straftat nach Deutschland eingereist waren, sondern es sich wohl um eine spontane, aber gleichwohl falsche Entscheidung gehandelt hatte.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.