Unerlaubte Waffen abgeben

von Redaktion

Frist für Amnestieregelung endet am 30. Juni

Rosenheim – Mit Inkrafttreten der Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli 2017 wurde den Bürgern auch die Möglichkeit eingeräumt, nicht rechtmäßig besessene Schusswaffen oder Munition straffrei abzugeben. Das Amt für Sicherheit und Ordnung weist daher noch einmal auf die Möglichkeit hin, Waffen oder Munition, die sich unerlaubterweise zu Hause befinden (etwa durch zufälligen Fund im Speicher) bei der Polizeidienststelle oder der jeweiligen Waffenbehörde unter vorheriger Terminvereinbarung abzugeben. Die Frist läuft noch bis zum 30. Juni 2018.

Die Waffenbehörde bei der Stadt weist darauf hin, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr dazu führt, die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können. Gebühren fallen für die Abgabe nicht an. Die Waffen und die Munition werden an die Waffenverwertungsstelle des Bayerischen Landeskriminalamtes weitergeleitet. re

Artikel 3 von 11