Einem 22-jährigen Rosenheimer war in einer Spielothek sein „I-Phone X“ gestohlen worden. Mithilfe einer Suchfunktion fand er es in einem in der Nähe abgestellten Pkw. Der Fahrer wurde wegen Diebstahls von den Polizisten vernommen. Mit auf das Revier musste jedoch der Geschädigte. Denn gegen ihn bestand ein Haftbefehl, der gegen Zahlung eines niedrigen vierstelligen Betrages abgewendet werden konnte. Mit seinem Handy vereint, konnte der 22-Jährige die Polizeiinspektion wieder auf freiem Fuß verlassen.