Aus dem Gerichtssaal

Lügen waren keine Hilfe

von Redaktion

Mehrmals war ein Türke in üble Schlägereien verwickelt. Zudem hatte er laut Anklage einen Behinderten gewürgt und getreten. Das Schöffengericht in Rosenheim verhängte gegen ihn eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Rosenheim – Als der 28-Jährige feststellte, dass nach ihm gefahndet wurde, zog er es im Herbst 2017 vor, in die Türkei zu verreisen, kehrte dann aber nach Deutschland zurück, wo er im Januar umgehend verhaftet wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Im Juli soll er mit einem anderen Türken, gegen den ebenfalls Anklage erhoben wird, einen Landsmann mit einer Pistole bedroht und mit der Absicht, ihn mit einer Eisenstange zu verprügeln, bis in dessen Wohnhaus verfolgt haben. Mit der Stange wurde abschließend das Glas in der Haustüre zertrümmert. Der Verfolgte war gerade dabei gewesen, seinen Müll hinauszutragen.

In einem weiteren Fall war der Beschuldigte laut Anklage am letzten Herbstfestsamstag 2017 spätabends mit drei anderen Männern betrunken zu einer Tankstelle gefahren. Dort habe man den Tankwart zunächst im Vorbeifahren ordinär beleidigt, sei dann umgedreht, ausgestiegen und zu dritt auf den Tankwart losgegangen. Eine Frau, die dazwischen gehen wollte, habe der Angeklagte weggerissen und zu Boden geschleudert.

Angebot des Gerichtes abgelehnt

Die dritte Anklage: Der 28-Jährige soll im August 2017 auf einer privaten Sommerparty gewesen sein, wo die Familie seiner Ex-Freundin feierte. Mit ihr hat er ein gemeinsames Kind, ist aber dort nicht gerne gesehen. Dennoch hatte ihm die Mutter erlaubt, sein Kind zu sehen, ihn dann aber zum Verlassen des Festes aufgefordert. Dem kam er zunächst nach. Seine derzeitige Freundin aber, die ihn begleitete, soll ihn angestachelt haben, sich das nicht gefallen zu lassen. Daraufhin sei der Mann ausgerastet und auf die Gruppe losgegangen.

In einem Rechtsgespräch wollte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel ausloten, ob eine Verständigung möglich ist. Das Gericht bot dem Angeklagten an, im Falle eines umfänglichen Geständnisses eine Haftstrafe zwischen 27 und 36 Monaten auszusprechen. Laut Verteidiger lehnte sein Mandant dieses Angebot ab. Deshalb begann die Beweisaufnahme.

Das Tatopfer im Fall drei trat als Zeuge mit seinem Betreuer auf und berichtete, dass der Angeklagte, als er zum zweiten Mal zu den Feiernden kam, schreiend und aggressiv auf die Gruppe losgegangen sei. „Ich bin ihm entgegengegangen, hab die Hand gehoben und zu ihm gesagt, stop, nun muss Ruhe sein. Daraufhin hat er mich gepackt, in den Schwitzkasten genommen und gewürgt, bis ich keine Luft mehr bekommen hab“, so der Zeuge. Er sei dann zu Boden gefallen, wo der Angeklagte noch auf ihn eingetreten habe.

Zeugen bestätigen Tathergang

Sein damals anwesender Betreuer bestätigte die Schilderung. Besonders aggressiv sei die Freundin des Angeklagten gewesen, die auf die Kindsmutter habe losgehen wollen. „Ich habe mich deshalb dazwischen gestellt.“ Die restlichen Augenzeugen schilderten die Umstände gleichlautend. Die Freundin des Angeklagten war wohl als Zeugin geladen, aber nicht erschienen.

Geradezu lächerlich waren die Zeugenaussagen der Auto-Truppe im Falle der Prügelei an der Tankstelle: Der Rädelsführer der Truppe, ein 25-jähriger Serbe, wird in der gleichen Sache selber angeklagt und nutzte deshalb sein Recht, die Aussage zu verweigern. Der türkische Fahrer des Wagens verblüffte mit der Aussage, dass er keinen seiner Passagiere von diesem Abend kenne. Überhaupt habe er an diesen Abend keine Erinnerung, habe an der Tankstelle keine Schläge, ja keinerlei Auseinandersetzung bemerkt.

Richter Merkel hatte Mühe, nicht aus der Haut zu fahren. Als der Mann dann fragte: „Was sind Schlagwerkzeuge?“ war es ihm zuviel: „Das ist die dümmste Aussage, die ich seit Langem gehört habe.“

Die Staatsanwältin ermittelt nun wegen uneidlicher Falschaussage gegen den Mann.

Der dritte nächtliche Mitstreiter bestätigte, dass sie alle ziemlich betrunken gewesen seien. Er habe nicht gesehen, dass der Angeklagte mitgeprügelt habe. Das sei wohl der Serbe gewesen. Er habe mit seinen Beleidigungen den Streit angezettelt.

Am zweiten Verhandlungstag trat die Freundin des Angeklagten als Zeugin auf: Im Brustton der Überzeugung erklärte sie, dass die Familie ohne jeden Anlass auf ihren Freund losgegangen sei, der nichts anderes gewollt habe, als sein Kind zu sehen. Und: Die ganze Gesellschaft sei betrunken gewesen. Dass dort kein Tropfen Alkohol ausgeschenkt worden war, konnte sie nicht beirren. Ihr Freund, der Angeklagte, sei von Dreien angegriffen und umgeworfen worden. Er habe sich lediglich verteidigt. Auch bei einem erneuten Hinweis auf ihre Wahrheitspflicht war sie von dieser Sicht der Dinge nicht abzubringen. Die Aussage wollte nicht einmal der Verteidiger Baumgärtl gewertet wissen.

Laut Staatsanwalt

schuldig in drei Fällen

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, der Angeklagte sei in allen drei Fällen schuldig zu sprechen. Überall habe er sich aktiv beteiligt und müsse deshalb mit einer empfindlichen Strafe belegt werden. Angesichts drei einschlägiger Vorstrafen beantragte er drei Jahre und zwei Monate Gefängnis.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel erklärte als Vertreter der Nebenklage, dass die Motivation des Angeklagten lediglich im angestrebten Bleiberecht als Kindsvater sei. Ein Strafmaß beantragte er nicht, doch müsse ein angemessenes Schmerzensgeld ausgesprochen werden.

Der Verteidiger sah im Falle der Bedrohung die angebliche Waffe nur als eingebildet und durch nichts als bewiesen an. Ansonsten sei sein Mandant zwar dabei, aber in keiner Weise aktiv gewesen. Hier forderte er Freispruch. Im Falle der Tankstellenschlägerei habe er die Frau lediglich weggezogen, um diese vor Schlimmerem zu bewahren. Bei strenger Auslegung könne hier möglicherweise eine Körperverletzung gesehen werden.

Auch im Falle der Party-Prügelei sei eine Notwehr möglicherweise nicht auszuschließen. Weil sein Mandant sich bereits sechs Monate in U-Haft befunden habe, könne eine Strafe von zwei Jahren hinreichend sein. Aus dem selben Grund sehe er auch die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe.

Das sah das Gericht anders. Es sprach den 28-Jährigen in allen drei Fällen für schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

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