Rosenheim – Vor drei Jahren kam der 26-jährige Afghane nach Deutschland, wo er über die Stationen Passau und München schließlich in Rosenheim landete. Im vergangenen Mai wurde sein Asylantrag abgelehnt, wogegen er klagte. Bis zur Entscheidung ist sein Aufenthalt hier geduldet. Eine Arbeitserlaubnis hatte er noch nicht. Offenbar überlegte er, an mehr Geld zu kommen und begann ab Dezember zu dealen. Regelmäßig fuhr er nach München, um sich dort in der Schillerstraße, die ein bekannter Umschlagplatz für Drogen ist, Haschisch zu besorgen.
Nun sind die Rosenheimer Brennpunkte für den Vertrieb von Drogen der Rosenheimer Polizei freilich auch bekannt. Und so endete für den Afghanen die Dealer-Karriere abrupt, als ihn zwei Beamte des zivilen Einsatzkommandos bei der Loretokirche am 30. Januar 2017 gegen 21 Uhr kontrollierten. Die Haschischplatte von 100 Gramm, die er in der rechten Jackentasche trug, brachte ihn direkt in den Polizeigewahrsam und am Tag darauf vom Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft.
Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann war er umfassend geständig. Zum einen war die aufgefundene Haschischplatte nicht wegzudiskutieren, zudem fanden sich auf seinem Handy glasklare Beweise für seine illegale Tätigkeit seit Dezember 2017.
Zwar sprach die Tatsache dass er noch nicht vorbestraft war und sein umfassendes Geständnis für ihn, jedoch bildete die gewerbsmäßige Ausübung des Handels mit Drogen einen heftigen Verbrechens-Tatbestand. Weil der Staatsanwalt auch keine positive Sozialprognose erkennen konnte, beantragte er eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Selbst wenn das Gericht eine Strafe unter zwei Jahren aussprechen würde, so wollte der Richter dem Angeklagten keine Bewährung zugestehen.
Richter lehnte Bewährung ab
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies darauf, dass sich sein Mandant bereits fast sechs Monate in Untersuchungshaft befunden habe und noch niemals straffällig geworden sei. Freilich sei er zu bestrafen, aber mit 22 Monaten Haft könne es hier sein Bewenden haben. Auch könne die Strafe durchaus zur Bewährung ausgesetzt werden.
Allerdings sah sich das Gericht nicht in der Lage, „besondere Umstände“ zu erkennen, die notwendig sind, um eine Strafe von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil lautete 18 Monate Haft, die der Angeklagte zu verbüßen hat.
Sein Status hat sich im Hinblick auf die Gewährung von Asyl kaum verbessert. Rechtsanwalt Baumgärtl sprach davon, dass bei einem vergleichbaren Vorwurf ein deutscher Staatsbürger mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Bewährungsstrafe erhalten hätte. Dem wäre es aber zumeist leichter gefallen, eine familiäre Anbindung sowie Arbeit und Wohnsitz vorzuweisen. Damit wäre eine positive Sozialprognose erstellbar. Umso mehr sollte jedweder Asylbewerber darauf achten, sich in Deutschland den Gesetzen gemäß zu verhalten.