Aus dem Gerichtssaal

Zwei Brüder – betrunken auf Krawall aus

von Redaktion

Betrunken gerieten zwei Brüder nach einem Besuch auf dem Rosenheimer Christkindlmarkt in Streit mit einem Bekannten – mit Folgen: Sie mussten sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Die Strafe: Freizeitarrest und Anti-Agressionstraining.

Rosenheim – Einen alten Groll hatte der ältere von zwei Brüdern gegen einen 38-jährigen aus Stephanskirchen. Der hatte ihm nicht nur – wie er vor Gericht erzählte – vor einiger Zeit die Freundin ausgespannt. Von diesem habe er auch Drogen erhalten, als er noch solche konsumierte. Weil der zwischenzeitig wegen solcher Delikte verurteilt worden sei, wäre dieser sauer auf ihn und würde ihn als Verräter sehen und bezeichnen.

Als die beiden, ein 20-jähriger Maurer und ein 17-jähriger Azubi, am 23. Dezember 2017 mit einem Alkoholpegel von beinahe zwei Promille vom Christkindlmarkt kommend auf dem Weg zum Taxistand waren, sei, so berichtete der ältere von Beiden, der Stephanskirchener an ihnen vorbeigefahren und hätte ihnen üble Beleidigungen zugerufen. Deshalb wären sie dann mit dem Taxi nach Stephanskirchen gefahren, um den Mann vor dessen Haus zur Rede zu stellen.

Als dieser daheim ankam, artete dieses „zur Rede Stellen“ in einen heftigen Streit mit gegenseitigen Beleidigungen aus. Der Stephanskirchener habe noch einen Bekannten zur Verstärkung hinzu gerufen und so sei es zu Schubsereien gekommen, die erst geendet seien, als die Polizei dem Ganzen ein Ende bereitet hatte.

Beleidigungen und Handgreiflichkeiten

Der Beleidigte berichtete, dass er von den Brüdern vor seiner Wohnung überfallen worden sei. Deshalb habe er die Polizei gerufen. Daraufhin seien die Beiden geflohen. Kaum habe sich die Polizei wieder entfernt, seien die zwei erneut aufgetaucht und hätten ihn grob beleidigt und bedroht. Weil er in einer Drogensache verurteilt unter Bewährung stehe und deshalb besonders vorsichtig sein müsse, habe er einen Bekannten zu Hilfe gerufen. Mit dem seien beide dann handgreiflich geworden. Der habe die Brüder aber überwältigt und nacheinander am Boden fixiert.

Ein Video, das Ausschnitte von dem Geschehen zeigte, war außer dem Beleg, dass es gegenseitige Beleidigungen gab, nicht sehr aufschlussreich.

Ein Streifenbeamter bestätigte, dass es gegenseitige Beleidigungen und Provokationen gegeben habe. Weil die betrunkenen Brüder einen Platzverweis nicht befolgten und weiterhin Beleidigungen gerufen hatten, habe man beide festgenommen und zur Polizeiinspektion gebracht. Dort seien sie in Gewahrsam genommen worden. Drohungen habe er selber nicht gehört. Auch bei den Tätlichkeiten sei er nicht anwesend gewesen. Der vierte Mann, den der Stephanskirchener als Unbeteiligten zu Hilfe gerufen hatte, bestätigte, dass er von beiden Brüdern nacheinander attackiert worden sei. Dies seien aber keine wirklich gefährlichen Angriffe gewesen. Er habe sie problemlos abwehren können und sei auch nicht verletzt worden. Die Rachedrohungen vom Älteren der Brüder habe es durchaus gegeben.

Es hätte dies als jugendliche, trunkene Dummheiten abgetan. Das galt auch für den Jüngeren der Beiden. Jedoch musste der Ältere bereits mehrfach vor dem Richter erscheinen – und hatte dazu noch zwei weitere Verfahren wegen Körperverletzung zu erwarten.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ordnete die Taten als jugendtypisch ein und wollte auch gegen den Älteren Jugendrecht angewendet wissen.

Der Staatsanwalt erkannte bei dem Maurer ein erhebliches Aggressionspotenzial, dem es zu begegnen gelte. Zwar sah auch er, dass vom Anzeigenerstatter selber eine erhebliche Provokation ausgegangen sei. Dennoch solle das Vergehen mit einer Woche Dauerarrest geahndet werden. Daneben bedürfe er der Teilnahme an einem Antiaggressionstraining. Bei dem jüngeren Bruder, den er als Mitläufer einstufte, könne die Verhängung von 24 Stunden gemeinnütziger Arbeit hilfreich sein.

Die Vorsitzende Richterin Bärbel Höflinger beurteilte den Sachverhalt ähnlich wieder Staatsanwalt. Sie war aber der Meinung, dass die Ableistung von zwei Wochenend-Freizeitarresten hinreichend sei. Der Jüngere solle, wie beantragt, 24 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Antiaggressionstraining müssen aber beide absolvieren, um zu lernen dass solch ein Streit – und gar unter Alkohol – zu nichts Gutem führen kann.

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