Was ist Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Nachverdichtung Erlenau/Wehrfleck“ sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Erlenau/Wehrfleck“? Eine behutsame Nachverdichtung des Siedlungsbereiches in der Höhe. Deshalb sollen in den Bereichen von bisher zweigeschossiger Bebauung nun drei Geschosse ermöglicht werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Stadtrat in seiner Juli-Sitzung beschlossen: Er votierte für die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 184 „Nachverdichtung Erlenau/Wehrfleck“ sowie für die Teilaufhebung dieses Bebauungsplanes. So kann dieses Gebiet in den künftigen Bebauungsplan Nr. 184 „Nachverdichtung Erlenau/Wehrfleck“ einbezogen werden. Über all diese Maßnahmen kann sich die Öffentlichkeit ab sofort bis einschließlich 5. Oktober informieren. Die Planung hängt im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, dritter Stock, aus. Während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr) besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen können im Internet abgerufen werden unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html.